Teilzeitrechner 2026

Vergleichen Sie Ihr Nettogehalt in Vollzeit und Teilzeit. Sehen Sie sofort, wie sich reduzierte Arbeitszeit auf Netto, Steuern und Sozialversicherung auswirkt — inklusive Netto pro Stunde für 2026.

Ihr aktuelles monatliches Bruttogehalt in Vollzeit

Regelarbeitszeit pro Woche

Gew\u00FCnschte Arbeitszeit pro Woche

Teilzeit-Bruttogehalt3.000,00 €

= 4.000,00 € \u00D7 30 / 40 Stunden

Ledige, Geschiedene, Verwitwete (nach dem ersten Jahr)

So funktioniert der Teilzeitrechner

Unser Teilzeitrechner berechnet Ihr Nettogehalt für Vollzeit und Teilzeit und zeigt den direkten Vergleich. Die Berechnung berücksichtigt die proportionale Bruttoanpassung, die progressive Besteuerung, die Sozialversicherungsbeiträge und den effektiven Netto-Stundenlohn. So sehen Sie auf einen Blick, ob sich eine Arbeitszeitreduzierung finanziell lohnt.

  • Proportionale Bruttoanpassung: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden)
  • Progressive Besteuerung: Durch das niedrigere Brutto rutschen Sie in eine günstigere Steuerprogressionsstufe
  • Sozialversicherung: Beiträge sinken proportional, der Leistungsumfang der Krankenversicherung bleibt jedoch gleich
  • Netto pro Stunde: Vergleich des effektiven Stundenlohns nach allen Abzügen

Teilzeit und Steuerprogression — warum das Netto weniger sinkt als gedacht

Ein häufiges Missverständnis: Viele Arbeitnehmer denken, dass bei 25 % weniger Arbeitszeit auch 25 % weniger Netto übrigbleibt. Tatsächlich ist der Netto-Verlust deutlich geringer, da die progressive Einkommensteuer bei niedrigerem Einkommen einen kleineren prozentualen Anteil ausmacht.

📋 Beispiel

Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse I, ledig, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer verdient in Vollzeit (40 Stunden) 4.000 € brutto monatlich. Bei einer Reduzierung auf 30 Stunden (75 %) sinkt das Brutto auf 3.000 €. Das Netto sinkt aber nicht um 25 %, sondern typischerweise nur um ca. 19–21 %. Der Netto-Stundenlohn in Teilzeit liegt sogar höher als in Vollzeit, da der Grenzsteuersatz bei niedrigerem Einkommen kleiner ist.

Dieser Effekt verstärkt sich bei höheren Gehältern, weil der Spitzensteuersatz von 42 % (ab ca. 68.480 € zu versteuerndem Jahreseinkommen) einen größeren Anteil des Einkommens betrifft. Wer von Vollzeit in Teilzeit wechselt und dadurch unter diese Grenze rutscht, profitiert besonders stark vom Progressionseffekt.

Rechtsanspruch auf Teilzeit nach § 8 TzBfG

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Die Regelung in § 8 TzBfG sieht vor:

  • Der Arbeitgeber muss mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen (Auszubildende nicht mitgezählt).
  • Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.
  • Der Antrag muss spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.
  • Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (z. B. erhebliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder unverhältnismäßige Kosten).
  • Lehnt der Arbeitgeber nicht innerhalb eines Monats vor dem gewünschten Beginn schriftlich ab, gilt die Arbeitszeitverringerung als genehmigt (Zustimmungsfiktion).
⚠️ Achtung

Ein erneuter Antrag auf Verringerung kann frühestens nach Ablauf von 2 Jahren gestellt werden, nachdem der Arbeitgeber einem früheren Antrag zugestimmt oder ihn berechtigt abgelehnt hat.

Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG — Teilzeit mit Rückkehrrecht

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit. Im Unterschied zur klassischen Teilzeit nach § 8 TzBfG ist die Arbeitszeitreduzierung hier zeitlich befristet — und Sie haben ein garantiertes Rückkehrrecht in Ihre ursprüngliche Vollzeitstellung.

Voraussetzungen für die Brückenteilzeit:

  • Der Betrieb muss mindestens 45 Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen.
  • Die Teilzeitphase muss mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre dauern.
  • Bei Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze: Nur jedem 15. Arbeitnehmer muss die Brückenteilzeit gewährt werden.

Die Brückenteilzeit ist besonders attraktiv für Arbeitnehmer, die vorübergehend weniger arbeiten möchten — etwa wegen Kinderbetreuung, Weiterbildung oder Pflege von Angehörigen — ohne dauerhaft auf Vollzeit verzichten zu müssen.

Berechnung des anteiligen Gehalts bei Teilzeit

Die Berechnung des Teilzeitgehalts erfolgt in der Regel proportional zur Arbeitszeitreduzierung. Die Formel lautet:

Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Wochenstunden / Vollzeit-Wochenstunden)

📋 Beispiel

Sie verdienen in Vollzeit bei 40 Wochenstunden 4.800 € brutto. Bei einer Reduzierung auf 32 Stunden ergibt sich: 4.800 € × (32 / 40) = 3.840 € brutto. Das Nettogehalt berechnet sich dann auf Basis dieses reduzierten Bruttos unter Berücksichtigung der Steuerklasse und der Sozialversicherungsbeiträge.

Bei manchen Tarifverträgen (z. B. TVöD, TV-L) wird die Eingruppierung beibehalten und nur die Arbeitszeit angepasst. Die anteilige Berechnung bezieht sich auf das Tabellenentgelt der jeweiligen Stufe.

Teilzeitmodelle im Überblick

Teilzeit bedeutet nicht nur „weniger Stunden pro Tag“. Es gibt verschiedene Modelle, die unterschiedliche Vorteile bieten:

Modell Beschreibung Besonders geeignet für
Klassische Teilzeit Täglich weniger Stunden (z. B. 6 statt 8 Stunden) Eltern mit Betreuungspflichten
4-Tage-Woche Volle Stundenzahl an 4 Tagen, 1 freier Tag Bessere Work-Life-Balance, lange Wochenenden
Jobsharing Zwei Teilzeitkräfte teilen sich eine Vollzeitstelle Qualifizierte Positionen, Führungskräfte
Jahresarbeitszeit Flexible Verteilung der Stunden über das Jahr Saisonale Branchen, projektbezogene Arbeit
Altersteilzeit Reduzierte Arbeitszeit vor dem Renteneintritt (Block- oder Gleichverteilungsmodell) Ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahren

Teilzeit und Rente — Auswirkungen auf die Altersvorsorge

Einer der wichtigsten langfristigen Aspekte der Teilzeitarbeit betrifft die gesetzliche Rentenversicherung. Die spätere Rente basiert auf den im Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkten. Für jeden Euro, den Sie verdienen, erhalten Sie einen Anteil an Entgeltpunkten — bemessen am Durchschnittsentgelt aller Versicherten.

📋 Beispiel

Das vorläufige Durchschnittsentgelt liegt bei ca. 45.358 € (2025). Ein Vollzeitarbeitnehmer mit 45.358 € Jahresbrutto erhält genau 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr. Arbeitet dieser Arbeitnehmer 50 % Teilzeit und verdient nur 22.679 €, erhält er lediglich 0,5 Entgeltpunkte. Bei einem aktuellen Rentenwert von ca. 39,32 € (West) bedeutet das eine um etwa 19,66 € niedrigere monatliche Rente — pro Teilzeitjahr.

💡 Tipp

Wer in Teilzeit arbeitet, sollte frühzeitig über private Altersvorsorge nachdenken. Möglichkeiten sind Riester-Rente (besonders attraktiv für Geringverdiener und Familien mit Kindern durch Zulagen), betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherungen.

Teilzeit und Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge sinken bei Teilzeit proportional zum niedrigeren Bruttoeinkommen. Das betrifft alle vier Zweige:

  • Krankenversicherung (KV): Der Beitrag sinkt, aber der volle Leistungsumfang bleibt erhalten. Familienangehörige bleiben beitragsfrei mitversichert.
  • Rentenversicherung (RV): Die Beiträge und damit die erworbenen Entgeltpunkte sinken proportional.
  • Arbeitslosenversicherung (AV): Geringere Beiträge führen zu einem niedrigeren Arbeitslosengeld, da dieses auf dem letzten Nettogehalt basiert.
  • Pflegeversicherung (PV): Der Beitrag sinkt, die Leistungen bleiben identisch.
ℹ️ Hinweis

Liegt das Teilzeitgehalt zwischen 538,01 € und 2.000 € brutto monatlich, befinden Sie sich im sogenannten Übergangsbereich (früher „Gleitzone“). Hier zahlen Sie reduzierte Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung, während der Arbeitgeber den vollen Anteil trägt. Die Rentenanwartschaften werden auf Basis des vollen Bruttoverdienstes berechnet — ein Vorteil gegenüber der normalen proportionalen Kürzung.

Elternteilzeit — während und nach der Elternzeit

Eltern haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besondere Rechte bei der Teilzeitarbeit:

  • Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG).
  • In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht ein Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, wenn das Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten besteht.
  • Elterngeld Plus ermöglicht es, Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig (länger) Elterngeld zu beziehen — bis zu 28 Monate bei maximal 150 % des halben Elterngeldes.
  • Der Kündigungsschutz gilt während der gesamten Elternzeit, auch bei Teilzeitarbeit.
💡 Tipp

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber arbeiten möchten, stellen Sie den Antrag mindestens 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit. Der Arbeitgeber muss innerhalb von 4 Wochen schriftlich antworten.

Teilzeit in Führungspositionen

Teilzeit in Führungspositionen war lange ein Tabuthema, gewinnt aber zunehmend an Bedeutung. Modelle wie Jobsharing in der Führung (auch „Top-Sharing“ genannt) zeigen, dass verantwortungsvolle Positionen auch in Teilzeit ausgefüllt werden können.

Vorteile für Unternehmen: Zwei Führungskräfte bringen unterschiedliche Kompetenzen ein, es gibt weniger Ausfall bei Krankheit und eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit. Einige DAX-Konzerne wie SAP, Bosch oder die Deutsche Telekom bieten bereits explizit Teilzeit-Führungsmodelle an.

Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Führungskräften und anderen Arbeitnehmern: Der Anspruch auf Teilzeit nach § 8 TzBfG gilt unabhängig von der Position. Allerdings können betriebliche Ablehnungsgründe bei Führungspositionen leichter greifen.

Stundenlohn: Vollzeit vs. Teilzeit im Vergleich

Der Brutto-Stundenlohn ist in Vollzeit und Teilzeit identisch, sofern die gleiche Tätigkeit ausgeübt wird. Das Diskriminierungsverbot nach § 4 TzBfG stellt sicher, dass Teilzeitkräfte nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.

Der Netto-Stundenlohn liegt in Teilzeit aber oft höher, da durch die progressive Besteuerung ein geringerer Anteil des Einkommens an Steuern abgeführt wird. Unser Rechner zeigt Ihnen genau diesen Unterschied.

📋 Beispiel

Eine Arbeitnehmerin in Steuerklasse I verdient bei 40 Stunden 4.000 € brutto (Brutto-Stundenlohn: 23,08 €). Ihr Netto liegt bei ca. 2.670 €, was einem Netto-Stundenlohn von ca. 15,40 € entspricht. Bei 30 Stunden und 3.000 € brutto bleiben ca. 2.130 € netto — das ergibt einen Netto-Stundenlohn von ca. 16,35 €. Der Netto-Stundenlohn in Teilzeit ist somit rund 6 % höher.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Bei Teilzeit wird der Urlaubsanspruch nach § 3 BUrlG an die Arbeitstage pro Woche angepasst. Die Formel lautet:

Teilzeit-Urlaub = Vollzeit-Urlaubstage × (Arbeitstage pro Woche in Teilzeit / Arbeitstage pro Woche in Vollzeit)

📋 Beispiel

Bei 30 Urlaubstagen (Vollzeit, 5-Tage-Woche) und einer 4-Tage-Woche in Teilzeit ergibt sich: 30 × (4 / 5) = 24 Urlaubstage. Die Erholungszeit bleibt gleich — 24 Tage bei einer 4-Tage-Woche entsprechen 6 Wochen Urlaub, genau wie 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Arbeiten Sie dagegen an 5 Tagen, aber mit weniger Stunden pro Tag (z. B. 6 statt 8 Stunden), bleibt der Urlaubsanspruch bei 30 Tagen — denn die Anzahl der Arbeitstage hat sich nicht verändert.

Praktisches Beispiel: Vollzeit vs. Teilzeit im Direktvergleich

Kategorie Vollzeit (40 Std.) Teilzeit (30 Std.) Differenz
Bruttogehalt 4.000 € 3.000 € −1.000 € (−25 %)
Lohnsteuer (StKl I) ca. 606 € ca. 338 € −268 € (−44 %)
SV-Beiträge (AN) ca. 812 € ca. 609 € −203 € (−25 %)
Nettogehalt ca. 2.582 € ca. 2.053 € −529 € (−20,5 %)
Netto-Stundenlohn ca. 14,90 € ca. 15,79 € +0,89 € (+6 %)

Wie die Tabelle zeigt: Das Brutto sinkt um 25 %, das Netto aber nur um rund 20,5 %. Der Netto-Stundenlohn ist in Teilzeit sogar höher. Nutzen Sie unseren Rechner oben, um die Werte für Ihre persönliche Situation zu berechnen.

Tipps für den Wechsel in Teilzeit

  1. Frühzeitig planen: Stellen Sie den Antrag mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn (§ 8 Abs. 2 TzBfG).
  2. Schriftlich beantragen: Dokumentieren Sie Ihren Antrag schriftlich und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  3. Rentenlücke ausgleichen: Prüfen Sie, ob Sie über eine Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung die Einbußen kompensieren können.
  4. Stundenlohn berechnen: Nutzen Sie unseren Rechner, um den Netto-Stundenlohn in Vollzeit und Teilzeit zu vergleichen.
  5. Brückenteilzeit prüfen: Wenn Sie später wieder Vollzeit arbeiten möchten, ist die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG die sicherere Option.
  6. Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen beachten: Elterngeld, ALG I und Krankengeld berechnen sich auf Basis des zuletzt bezogenen Nettos. Ein Wechsel in Teilzeit kurz vor einer geplanten Elternzeit kann die Höhe des Elterngeldes reduzieren.

Häufige Fragen

Wie wirkt sich Teilzeit auf mein Nettogehalt aus?

Bei Teilzeit sinkt Ihr Bruttogehalt proportional zur reduzierten Arbeitszeit. Das Netto sinkt jedoch überproportional weniger, da Sie in eine niedrigere Steuerprogressionsstufe rutschen. Beispiel: Bei einer Reduzierung von 40 auf 30 Stunden sinkt das Brutto um 25%, das Netto aber oft nur um 18–22%. Der Netto-Stundenlohn kann in Teilzeit sogar höher sein als in Vollzeit.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Sozialversicherung aus?

Die Sozialversicherungsbeiträge sinken proportional zum niedrigeren Brutto. Das bedeutet aber auch: Ihre Ansprüche in der Rentenversicherung reduzieren sich. Pro Teilzeitjahr erwerben Sie weniger Entgeltpunkte für die Rente. Die Krankenversicherung bietet dagegen den vollen Leistungsumfang unabhängig von der Höhe der Beiträge.

Welche Auswirkungen hat Teilzeit auf meine Rente?

Ihre spätere Rente basiert auf den im Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkten. Bei Teilzeit verdienen Sie weniger und sammeln entsprechend weniger Punkte. Wer z. B. 10 Jahre lang 50% Teilzeit arbeitet, erhält für diese Zeit nur die Hälfte der Entgeltpunkte. Dies kann zu einer spürbar niedrigeren Rente führen. Private Vorsorge kann diesen Effekt ausgleichen.

Habe ich ein Recht auf Teilzeit?

Ja, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG). Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Seit 2019 gibt es zudem die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) mit Rückkehrrecht in Vollzeit (Betriebe ab 45 Mitarbeitern).

Kann ich von Teilzeit zurück in Vollzeit wechseln?

Das hängt von Ihrer Vereinbarung ab. Bei der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG, seit 2019) haben Sie ein gesetzliches Rückkehrrecht in Vollzeit, wenn Sie die Teilzeit auf 1–5 Jahre befristet haben und der Betrieb mindestens 45 Mitarbeiter hat. Bei normaler Teilzeit nach § 8 TzBfG gibt es keinen automatischen Rückkehranspruch. Der Arbeitgeber muss Sie aber bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen, wenn eine Vollzeitstelle frei wird (§ 9 TzBfG).

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Quellen

Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12