Minijob-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren Nettolohn im Minijob und die tatsächlichen Kosten für den Arbeitgeber. Mit der aktuellen 603-Euro-Grenze und dem Mindestlohn 2026.
Maximal 603,00 € (Minijob-Grenze 2026)
Mindestlohn 2026: 13,90 €
Minijob: Das Wichtigste
- Arbeitnehmer zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmer zahlen keine Lohnsteuer (bei Pauschalversteuerung)
- Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (ca. 30% auf das Brutto)
- Minijob-Grenze 2026: 603,00 €/Monat
So funktioniert der Minijob 2026
Ein Minijob -- offiziell als geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV bezeichnet -- liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 603 Euro nicht überschreitet. Die Minijob-Grenze ist seit der Reform im Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.
Die Formel lautet: Mindestlohn multipliziert mit 10 Wochenstunden multipliziert mit 13 Wochen, geteilt durch 3 Monate und aufgerundet auf volle Euro. Mit dem aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich daraus die Grenze von 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich.
In Deutschland nutzen über 7 Millionen Menschen einen Minijob -- sei es als Hauptbeschäftigung, als Nebenverdienst oder als flexible Erwerbsform neben Studium oder Rente. Der Minijob bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber besondere Konditionen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, weshalb ein genaues Verständnis der Regelungen unverzichtbar ist.
Verdienstgrenze 2026: Die 603-Euro-Regel im Detail
Die dynamische Kopplung an den Mindestlohn bedeutet, dass sich die Minijob-Grenze automatisch erhöht, sobald der Mindestlohn steigt. Für das Jahr 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro. Die maximale Arbeitszeit im Minijob berechnet sich damit wie folgt:
- 603 Euro / 13,90 Euro pro Stunde = ca. 43,38 Stunden pro Monat
- Das entspricht ungefähr 10 Stunden pro Woche
Wird ein höherer Stundenlohn als der Mindestlohn gezahlt, verringert sich die maximale Stundenzahl entsprechend. Wer beispielsweise 15 Euro pro Stunde verdient, darf höchstens 40,2 Stunden im Monat arbeiten, um die 603-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Unser Rechner oben berechnet die exakte Stundenzahl für Ihren individuellen Stundenlohn.
Gelegentliches Überschreiten der Grenze
Eine gelegentliche, unvorhersehbare Überschreitung der 603-Euro-Grenze ist in maximal zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr zulässig (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Typische Gründe sind Krankheitsvertretungen oder saisonale Spitzen.
Der Verdienst darf in diesen Monaten das Doppelte der Minijob-Grenze -- also 1.206 Euro -- nicht übersteigen. Bei regelmäßiger Überschreitung wird das Beschäftigungsverhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig.
Pauschalbeiträge des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt bei einem gewerblichen Minijob die gesamten pauschalen Abgaben. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
| Abgabe | Satz | Erläuterung |
|---|---|---|
| Pauschale Rentenversicherung | 15,0 % | Unabhängig von der RV-Pflicht des Arbeitnehmers |
| Pauschale Krankenversicherung | 13,0 % | Nur wenn der Minijobber gesetzlich versichert ist |
| Einheitliche Pauschalsteuer | 2,0 % | Inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer |
| Unfallversicherung | ca. 1,6 % | Branchenabhängig, variiert nach BG-Satz |
| Umlagen U1 (Krankheit) | ca. 1,1 % | Erstattung bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | ca. 0,22 % | Erstattung bei Mutterschutz |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | Gesetzlich festgelegt |
| Gesamt (ca.) | ca. 30-33 % | Je nach Branche und Unfallversicherungssatz |
Bei einem Minijob-Verdienst von 603 Euro zahlt der Arbeitgeber rund 180 bis 200 Euro zusätzlich an Abgaben. Die tatsächlichen Kosten für den Arbeitgeber betragen damit ca. 783 bis 803 Euro monatlich.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Minijobber grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Der Eigenanteil beträgt 3,6 % -- das ist die Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz von 18,6 % und dem AG-Pauschalbeitrag von 15 %. Bei 603 Euro bedeutet das einen monatlichen Eigenanteil von 21,71 Euro.
Sie können sich jedoch durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der RV-Pflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Vorteil der RV-Pflicht: Sie erwerben vollwertige Beitragszeiten und erhöhen Ihren Rentenanspruch, allerdings nur minimal -- bei 603 Euro um ca. 5,40 Euro monatliche Rente pro Jahr Beitragszeit.
Mehrere Minijobs gleichzeitig
Grundsätzlich können Sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Allerdings werden die Verdienste aller Minijobs zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Übersteigt die Summe 603 Euro monatlich, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig -- nicht nur der letzte. Achten Sie daher genau auf die Gesamtverdienstgrenze.
Minijob neben einer Hauptbeschäftigung
Wer bereits einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, darf einen einzigen Minijob ohne Zusammenrechnung mit dem Hauptjob ausüben. Dieser eine Minijob bleibt abgabenfrei für den Arbeitnehmer.
Wird jedoch ein zweiter Minijob aufgenommen, wird dieser mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig. Strategisch ist es daher sinnvoll, bei mehreren Nebentätigkeiten nur eine als Minijob zu führen.
Kurzfristige Beschäftigung als Alternative
Neben dem 603-Euro-Minijob gibt es die kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Diese ist auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Der Verdienst spielt keine Rolle -- die Beschäftigung ist komplett sozialversicherungsfrei. Allerdings unterliegt das Einkommen der regulären Besteuerung (Lohnsteuer nach Steuerklasse oder Pauschalierung mit 25 %).
Die kurzfristige Beschäftigung eignet sich besonders für Saisonarbeiter, Ferienjobber und projektbezogene Tätigkeiten. Beide Minijob-Arten können nicht gleichzeitig beim selben Arbeitgeber ausgeübt werden.
Minijob im Privathaushalt
Für Minijobs in Privathaushalten -- etwa Putzhilfen, Gartenpflege oder Kinderbetreuung -- gelten reduzierte Pauschalbeiträge. Der Arbeitgeber (Haushalt) zahlt nur:
- 5 % Rentenversicherung (statt 15 %)
- 5 % Krankenversicherung (statt 13 %)
- 2 % Pauschalsteuer
- 1,6 % Unfallversicherung
- Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldumlage
Ein weiterer Vorteil: Der Arbeitgeber kann 20 % der Kosten, maximal 510 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld absetzen (§ 35a Abs. 1 EStG). Die Anmeldung erfolgt unkompliziert über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale.
Rechte als Minijobber: Urlaub, Krankheit und Kündigung
Minijobber haben dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet die Benachteiligung geringfügig Beschäftigter. Konkret bedeutet das:
- Urlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG vier Wochen pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, bei einer 2-Tage-Woche entsprechend 8 Tage -- stets anteilig berechnet.
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Ab dem ersten Krankheitstag bis zu 6 Wochen lang (§ 3 EntgFG). Der Arbeitgeber erhält über die Umlage U1 einen Großteil der Kosten erstattet.
- Feiertage: Auch an gesetzlichen Feiertagen, an denen normalerweise gearbeitet würde, haben Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
- Kündigungsschutz: Die allgemeinen Kündigungsfristen nach § 622 BGB gelten uneingeschränkt. Nach sechs Monaten greift zudem das Kündigungsschutzgesetz (bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern).
- Mutterschutz: Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Minijobberinnen -- inklusive Beschäftigungsverbot und Kündigungsschutz.
Mindestlohn und Arbeitszeitgrenze
Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt selbstverständlich auch für Minijobs. Das bedeutet in der Praxis: Wer genau den Mindestlohn erhält, darf maximal 43,38 Stunden pro Monat arbeiten, um die 603-Euro-Grenze einzuhalten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 MiLoG). Verstöße gegen den Mindestlohn werden mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet.
Praktisches Beispiel: Stundenlohn und maximale Arbeitszeit
| Stundenlohn | Max. Stunden/Monat | Max. Stunden/Woche (ca.) |
|---|---|---|
| 13,90 Euro (Mindestlohn) | 43,38 Stunden | 10,0 Stunden |
| 15,00 Euro | 40,20 Stunden | 9,3 Stunden |
| 17,00 Euro | 35,47 Stunden | 8,2 Stunden |
| 20,00 Euro | 30,15 Stunden | 7,0 Stunden |
| 25,00 Euro | 24,12 Stunden | 5,6 Stunden |
Die Minijob-Zentrale: Anmeldung und Verwaltung
Die Minijob-Zentrale -- eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Sitz in Essen -- ist die zentrale Anmelde- und Einzugsstelle für alle Minijobs in Deutschland. Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Minijob bei der Minijob-Zentrale anzumelden und die Pauschalbeiträge dorthin abzuführen.
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Meldeverfahren der Sozialversicherung. Die Minijob-Zentrale stellt auch den Betriebsnummernservice bereit und bietet umfassende Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Übergang vom Minijob zum Midijob
Übersteigt das monatliche Arbeitsentgelt 603 Euro, fällt die Beschäftigung in den sogenannten Übergangsbereich (ehemals Gleitzone). Dieser erstreckt sich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro und wird als Midijob bezeichnet. Im Übergangsbereich zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die linear ansteigen. Erst ab 2.000 Euro werden die vollen Beiträge fällig. Der Übergang vom Minijob zum Midijob hat folgende Konsequenzen:
- Es entsteht eine vollständige Sozialversicherungspflicht (KV, RV, AV, PV)
- Die Arbeitnehmeranteile sind im unteren Bereich des Übergangs deutlich reduziert
- Das Einkommen unterliegt der regulären Lohnsteuer nach Steuerklasse
- Der Arbeitnehmer erwirbt vollwertige Ansprüche in allen Sozialversicherungszweigen
Minijob für Rentner
Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen unbegrenzt zum Minijob hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Der Minijob wird wie bei allen anderen Beschäftigten behandelt -- die Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber. Allerdings entfällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (13 %), wenn der Rentner nicht mehr in der GKV pflichtversichert ist.
Für Frührentner (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) gelten seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei der vorgezogenen Altersrente. Bei Erwerbsminderungsrenten bestehen jedoch weiterhin individuelle Grenzen, deren Überschreiten zur Kürzung der Rente führen kann.
Minijob für Studenten
Der Minijob ist für Studierende besonders attraktiv, da er keine Auswirkungen auf die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat -- sofern die 603-Euro-Grenze eingehalten wird. Studenten bleiben bis zum 25. Lebensjahr (ggf. verlängert durch freiwillige Dienste) in der kostenfreien Familienversicherung ihrer Eltern.
Beim BAföG gilt ein Freibetrag von 520 Euro brutto monatlich -- ein Minijob bis zu diesem Betrag wird also nicht auf das BAföG angerechnet. Bei einem Verdienst zwischen 520 und 603 Euro erfolgt eine anteilige Kürzung. Alternativ kommt für Studenten mit höherem Arbeitsbedarf das Werkstudentenprivileg in Betracht, das Befreiung von KV, PV und AV bei voller RV-Pflicht bietet.
Brutto-Netto im Minijob-Bereich
Sehen Sie sich an, wie viel netto bei verschiedenen Minijob-Gehältern übrig bleibt: 200 Euro brutto netto, 400 Euro brutto netto, 500 Euro brutto netto oder 600 Euro brutto netto. Liegt Ihr Verdienst über 603 Euro, handelt es sich um einen Midijob im Übergangsbereich.
Tipps: So nutzen Sie den Minijob optimal
- RV-Pflicht nutzen statt befreien: Die geringen Eigenbeiträge von 21,71 Euro monatlich sichern Ihnen vollwertige Rentenzeiten -- wichtig für die Wartezeiten bei Erwerbsminderungsrente und Rehabilitation.
- Arbeitsvertrag schriftlich vereinbaren: Auch im Minijob haben Sie Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Halten Sie Arbeitszeiten, Stundenlohn und Urlaubstage fest.
- Lohnabrechnungen aufbewahren: Bewahren Sie alle Lohnabrechnungen mindestens bis zur Rentenantragsstellung auf -- sie dienen als Nachweis Ihrer Versicherungszeiten.
- Steuererklärung prüfen: Bei Pauschalversteuerung müssen Sie den Minijob nicht in der Steuererklärung angeben. Bei individueller Versteuerung über die Lohnsteuerkarte kann sich eine Steuererklärung lohnen.
- Grenze im Blick behalten: Kontrollieren Sie monatlich Ihren Verdienst, um unbeabsichtigte Überschreitungen zu vermeiden. Bei Überschreitung droht rückwirkende Sozialversicherungspflicht.
Häufige Fragen
Was ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro jährlich. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro multipliziert mit 43,33 Stunden pro Monat (10 Stunden pro Woche × 52/12).
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben: 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% einheitliche Pauschalsteuer. Hinzu kommen Beiträge zur Unfallversicherung sowie Umlagen (U1, U2 und Insolvenzgeldumlage). Insgesamt betragen die AG-Abgaben etwa 30% des Bruttolohns.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
Nein, bei der üblichen Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber (2%) zahlen Sie als Minijobber keine Lohnsteuer. Alternativ kann der Minijob über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden — dann hängt die Besteuerung von Ihrer Steuerklasse ab.
Was passiert, wenn ich die 603-Euro-Grenze überschreite?
Bei gelegentlichem, unvorhersehbarem Überschreiten (maximal 2 Monate im Jahr) bleibt der Minijob bestehen. Bei regelmäßiger Überschreitung wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig und fällt in den Übergangsbereich (Midijob) oder die reguläre Beschäftigung.
Bin ich als Minijobber rentenversichert?
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (Eigenanteil 3,6%). Sie können sich jedoch durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der RV-Pflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt in jedem Fall die pauschale RV von 15%.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Sie können mehrere Minijobs haben, aber die Verdienste aller Minijobs werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über 603 Euro, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig. Einen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung dürfen Sie ohne Zusammenrechnung ausüben.
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Quellen
Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12