bAV-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Ersparnis durch betriebliche Altersvorsorge: Steuer- und SV-Vorteil bei Entgeltumwandlung inkl. Arbeitgeberzuschuss.

Ihr Eigenbeitrag zur bAV

Arbeitgeberzuschuss (min. 15% Pflicht)

Ledige, Geschiedene, Verwitwete (nach dem ersten Jahr)

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) — Die zweite Säule im Detail

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bildet neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge die zweite Säule des deutschen Alterssicherungssystems. Seit der Reform durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Jahr 2018 hat die bAV deutlich an Attraktivität gewonnen.

Der Kerngedanke: Arbeitnehmer wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts in Beiträge zur Altersvorsorge um (Entgeltumwandlung) und profitieren dabei von erheblichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen. Seit 2019 ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten.

Unser bAV-Rechner berechnet den konkreten Netto-Aufwand der Entgeltumwandlung, die Steuer- und SV-Ersparnis sowie den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss — individuell für Ihre Gehaltssituation und Steuerklasse.

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Jeder Arbeitnehmer hat gemäß § 1a BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen ermöglichen, einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, sofern Sie dies wünschen. Dieser Anspruch umfasst bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West). Der Arbeitgeber bestimmt allerdings den Durchführungsweg und den Versorgungsträger.

Die fünf Durchführungswege der bAV

Das deutsche Recht kennt fünf verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge, die sich in Trägerschaft, Haftung und steuerlicher Behandlung unterscheiden:

1. Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der häufigste Durchführungsweg in Deutschland und besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer. Die Beiträge sind bis zu 8 % der BBG RV steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei.

2. Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als AG organisiert sind. Sie unterliegen der Aufsicht durch die BaFin. Die steuerliche Behandlung entspricht der Direktversicherung. Pensionskassen werden häufig von Branchen oder Konzernen gemeinsam betrieben.

3. Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist der jüngste Durchführungsweg (seit 2002) und bietet die größte Anlagefreiheit. Anders als Pensionskassen dürfen Pensionsfonds bis zu 100 % in Aktien investieren. Dies birgt höhere Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko. Allerdings greift im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) als Sicherungsinstitution.

4. Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt. Sie kann ihre Anlagepolitik daher frei gestalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Unterstützungskasse — der Arbeitgeber haftet subsidiär. Besonders für Besserverdienende attraktiv, da es keine Begrenzung der steuerfreien Beiträge gibt (im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen). Die Beiträge werden nachgelagert besteuert.

5. Direktzusage (Pensionszusage)

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber selbst, dem Arbeitnehmer eine Betriebsrente zu zahlen. Es wird kein externer Versorgungsträger eingeschaltet. Der Arbeitgeber bildet Pensionsrückstellungen in seiner Bilanz. Diese Variante bietet ebenfalls unbegrenzte steuerfreie Beiträge und ist besonders bei Geschäftsführern und leitenden Angestellten verbreitet. Im Insolvenzfall greift der PSVaG.

Steuerliche Förderung im Detail (§ 3 Nr. 63 EStG)

Die steuerliche Förderung der bAV ist einer der wesentlichen Vorteile gegenüber anderen Vorsorgeformen. Für die drei versicherungsförmigen Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) gelten folgende Grenzen:

FörderartGrenze 2026Monatlich
Steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG)8 % der BBG RV: ca. 7.248 €/Jahrca. 604 €
SV-frei (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV)4 % der BBG RV: ca. 3.624 €/Jahrca. 302 €
AG-Zuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG)15 % des umgewandelten Betragsvariabel
ℹ️ Hinweis

Beiträge, die den SV-Freibetrag von 4 % überschreiten (aber unter 8 % bleiben), sind zwar steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. Dies kann in der Ansparphase Vorteile bieten, reduziert aber gleichzeitig die Ansprüche auf gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld.

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen (Alt- und Neuverträge): Der Arbeitgeber muss einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Bei einem Umwandlungsbetrag von 200 € monatlich sind das mindestens 30 € Zuschuss. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr — etwa 20 % oder sogar einen pauschalen Zuschuss unabhängig von der SV-Ersparnis.

Netto-Aufwand: Was kostet die bAV wirklich?

Durch die Steuer- und SV-Ersparnis ist der tatsächliche Netto-Aufwand für den Arbeitnehmer deutlich geringer als der Brutto-Umwandlungsbetrag. Hier drei Praxisbeispiele:

Beispiel 1: Geringverdiener (28.000 € brutto, Steuerklasse I)

  • Umwandlung: 100 € brutto/Monat
  • AG-Zuschuss: 15 € (15 %)
  • Steuerersparnis: ca. 22 €
  • SV-Ersparnis: ca. 20 €
  • Netto-Aufwand: ca. 58 € — es fließen aber 115 € in die Vorsorge

Beispiel 2: Durchschnittsverdiener (45.000 € brutto, Steuerklasse I)

  • Umwandlung: 200 € brutto/Monat
  • AG-Zuschuss: 30 €
  • Steuerersparnis: ca. 62 €
  • SV-Ersparnis: ca. 40 €
  • Netto-Aufwand: ca. 98 € — es fließen 230 € in die Vorsorge

Beispiel 3: Gutverdiener (75.000 € brutto, Steuerklasse I)

  • Umwandlung: 302 € brutto/Monat (SV-Freibetrag voll ausgeschöpft)
  • AG-Zuschuss: 45 €
  • Steuerersparnis: ca. 120 €
  • SV-Ersparnis: ca. 60 €
  • Netto-Aufwand: ca. 122 € — es fließen 347 € in die Vorsorge

Portabilität bei Jobwechsel

Eines der wichtigsten Themen bei der bAV ist die Frage: Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich den Arbeitgeber wechsle? Seit der Neuregelung durch das Betriebsrentengesetz gelten folgende Möglichkeiten:

  • Übertragung auf den neuen Arbeitgeber: Der Übertragungswert der Anwartschaft kann auf den Durchführungsweg des neuen Arbeitgebers übertragen werden (§ 4 BetrAVG). Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung.
  • Beitragsfreie Fortführung: Der bisherige Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Die bisher erworbenen Anwartschaften bleiben erhalten.
  • Private Fortführung: In bestimmten Fällen kann der Arbeitnehmer den Vertrag (z. B. Direktversicherung) privat weiterführen.
💡 Tipp

Bei einem Jobwechsel sollten Sie immer prüfen, ob Ihr neuer Arbeitgeber bereit ist, den bestehenden Vertrag zu übernehmen. So vermeiden Sie doppelte Verträge und Kostenstrukturen.

Nachgelagerte Besteuerung und Krankenversicherung im Alter

Die Auszahlungen aus der bAV unterliegen im Rentenalter der vollen Einkommensteuer (nachgelagerte Besteuerung). Da das Einkommen im Ruhestand typischerweise geringer ist, fällt der Steuersatz meist niedriger aus als in der Erwerbsphase.

⚠️ Achtung

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen auf ihre bAV-Rente den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen (inklusive Zusatzbeitrag) — also derzeit rund 15,5 % bis 17 %. Seit 2020 gilt allerdings ein Freibetrag von 176,75 € monatlich (2026), bis zu dem keine KV-Beiträge anfallen (§ 229 Abs. 1 SGB V). Für Privatversicherte hat die bAV-Rente keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Zusätzlich fällt der volle Pflegeversicherungsbeitrag (derzeit 3,4 % bzw. 4,0 % für Kinderlose) auf die bAV-Rente an.

bAV vs. Riester-Rente — Was ist besser?

KriteriumbAV (Entgeltumwandlung)Riester-Rente
FörderungSteuer- und SV-Freiheit + AG-ZuschussZulagen + Sonderausgabenabzug
Beste ZielgruppeAlle Arbeitnehmer, bes. GutverdienerFamilien mit Kindern, Geringverdiener
FlexibilitätAn Arbeitsverhältnis gebundenUnabhängig vom Arbeitgeber
KV im AlterVoller KV-Beitrag auf RenteNur halber KV-Beitrag (Ertragsanteil)
Hartz-IV-SchutzJa (verfallbare Anwartschaften eingeschränkt)Ja (voll geschützt)
BeitragsgarantieJe nach DurchführungswegGesetzlich vorgeschrieben
💡 Tipp

Für viele Arbeitnehmer ist eine Kombination aus bAV und Riester-Rente sinnvoll. Die bAV nutzt primär die Steuer- und SV-Vorteile, während die Riester-Rente besonders durch Zulagen für Familien attraktiv ist. Beide Bausteine zusammen können die Rentenlücke erheblich reduzieren.

Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG)

Seit 2018 fördert der Staat gezielt die bAV von Geringverdienern. Arbeitgeber, die für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.575 € (2026) Beiträge zur bAV leisten, erhalten einen steuerlichen Förderbeitrag von 30 % des Arbeitgeberbeitrags (mindestens 240 €, höchstens 960 € pro Jahr).

Der Förderbetrag wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt. Voraussetzung: Der Arbeitgeberbeitrag wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gezahlt (kein Eigenbeitrag des Arbeitnehmers).

Diese Regelung macht die bAV für Arbeitgeber kostenneutral und sorgt dafür, dass auch Beschäftigte im Niedriglohnbereich an der betrieblichen Altersvorsorge partizipieren können.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer

  • AG-Zuschuss verhandeln: Viele Arbeitgeber sind bereit, mehr als die gesetzlichen 15 % zuzuschießen — besonders im Rahmen von Gehaltsverhandlungen.
  • SV-Freibetrag voll nutzen: Optimal sind Beiträge bis zum SV-Freibetrag (4 % der BBG RV), da hier der größte Nettovorteil entsteht.
  • KV-Freibetrag im Alter beachten: Kleine Betriebsrenten unter dem Freibetrag (ca. 177 €/Monat) sind KV-beitragsfrei.
  • Kosten prüfen: Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Produktinformationsübersicht (PIB) und vergleichen Sie die Effektivkosten verschiedener Angebote.
  • Kombination prüfen: Eine Kombination aus bAV (für hohe Steuerersparnis) und privater Vorsorge (für Flexibilität) ist oft optimal.

Häufige Fragen

Wie viel bAV-Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei?

Im Jahr 2026 können bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) steuerfrei in die bAV eingezahlt werden — das sind ca. 7.248 € jährlich. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 4% der BBG (ca. 3.624 € jährlich).

Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen?

Ja, seit 2022 muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15% des umgewandelten Betrags zahlen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Dies gilt für Neuverträge und seit 2022 für alle Verträge.

Was ist der Netto-Aufwand bei der Entgeltumwandlung?

Durch die Steuer- und SV-Ersparnis kostet eine Entgeltumwandlung von z.B. 200 € brutto den Arbeitnehmer nur ca. 100-120 € netto. Der tatsächliche Aufwand hängt von Steuerklasse und Einkommenshöhe ab.

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Quellen

Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12