Kirchensteuerrechner 2026
Wie viel kostet die Kirchensteuer? Vergleichen Sie Ihr Nettogehalt mit und ohne Kirchensteuer — sofort und transparent. Für alle Steuerklassen und Bundesländer im Steuerjahr 2026.
Ihr Brutto-Monatsgehalt
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Auf Lohnsteuerkarte
Durchschnitt: 2.9%
Kirchensteuersatz
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Kirchensteuersatz 9% der Lohnsteuer.
Alle anderen Bundesländer: 9%
Kirchensteuer in Deutschland — das Wichtigste
Die Kirchensteuer ist eine verfassungsrechtlich verankerte Abgabe, die Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften in Deutschland zusätzlich zur Einkommensteuer zahlen. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung. Die Kirchensteuergesetze der einzelnen Bundesländer regeln die konkrete Ausgestaltung. Die Steuer wird vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und über das Finanzamt an die jeweilige Religionsgemeinschaft abgeführt. In Deutschland erheben vor allem die evangelische und die katholische Kirche Kirchensteuer, aber auch einige andere anerkannte Religionsgemeinschaften wie die jüdischen Gemeinden.
Kirchensteuersätze nach Bundesland
Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland. In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Sätze:
| Bundesland | Kirchensteuersatz |
|---|---|
| Bayern | 8 % der Lohn-/Einkommensteuer |
| Baden-Württemberg | 8 % der Lohn-/Einkommensteuer |
| Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | 9 % der Lohn-/Einkommensteuer |
Der Unterschied von einem Prozentpunkt mag gering klingen, kann sich bei höheren Einkommen aber spürbar auf die jährliche Belastung auswirken. Wer beispielsweise 10.000 € Lohnsteuer zahlt, überweist in Bayern 800 € Kirchensteuer — in NRW hingegen 900 €, also 100 € mehr pro Jahr.
Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird nicht direkt auf das Bruttogehalt berechnet, sondern auf die festgesetzte Einkommensteuer (bzw. die einbehaltene Lohnsteuer). Da die Einkommensteuer progressiv verläuft, wächst auch die Kirchensteuer überproportional zum Einkommen.
Besonderheit: Für die Berechnung der Kirchensteuer werden Kinderfreibeträge immer berücksichtigt — unabhängig davon, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer günstiger ist. Das heißt: Auch wenn das Kindergeld gewählt wird, mindern die Kinderfreibeträge die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer. Das kann für Familien eine spürbare Entlastung bedeuten.
Kappung der Kirchensteuer
In vielen Bundesländern gibt es eine Kappungsregelung, die die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt — typischerweise zwischen 2,75 % und 3,5 %. Diese Kappung ist für Spitzenverdiener relevant und wird meist auf Antrag beim Kirchensteueramt gewährt.
| Bundesland | Kappungssatz |
|---|---|
| Baden-Württemberg (ev.) | 2,75 % des zvE |
| Baden-Württemberg (kath.) | Keine Kappung |
| Bayern | 3 % des zvE |
| Berlin | 3 % des zvE |
| Hamburg | 3 % des zvE |
| Hessen | 3,5 % des zvE |
| Nordrhein-Westfalen | 3,5 % des zvE |
Ein Gutverdiener mit einem zvE von 300.000 € in Bayern (8 % Kirchensteuer) würde ohne Kappung ca. 9.600 € Kirchensteuer zahlen. Mit der Kappung auf 3 % des zvE reduziert sich der Betrag auf maximal 9.000 €. Bei sehr hohen Einkommen kann die Kappung tausende Euro einsparen.
Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen
Die gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen, was wiederum die Einkommensteuer und damit auch die Kirchensteuer selbst senkt. Dieser Rundungseffekt führt dazu, dass die tatsächliche Belastung deutlich niedriger ausfällt als der nominale Satz.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einem Kirchensteuersatz von 9 % ergibt sich ein effektiver Kirchensteuersatz von nur noch etwa 5,22 % (9 % × (1 − 0,42) = 5,22 %). Bei 8 % Kirchensteuer beträgt der effektive Satz nur noch 4,64 %. Selbst bei einem Grenzsteuersatz von 33 % sinkt die effektive Belastung von 9 % auf 6,03 %.
Kirchenaustritt: Verfahren und Folgen
Wer die Kirchensteuer nicht mehr zahlen möchte, muss den formellen Kirchenaustritt erklären. Das Verfahren unterscheidet sich je nach Bundesland:
- Standesamt: In den meisten Bundesländern (z. B. NRW, Hessen, Niedersachsen) erfolgt der Austritt beim Standesamt.
- Amtsgericht: In einigen Ländern (z. B. Berlin, Brandenburg) ist das Amtsgericht zuständig.
- Gebühren: Die Kosten variieren zwischen 0 € (Bremen, Brandenburg) und 35 € (z. B. NRW, Hessen). In Bayern beträgt die Gebühr ca. 31 €.
Die Kirchensteuer entfällt ab dem Folgemonat des Austritts. In einigen Bundesländern (z. B. Bayern) gilt die Änderung erst ab dem übernächsten Monat. Wichtig: Der Austritt betrifft nur die steuerliche Seite. Ob und welche kirchlichen Rechte (Taufe, Trauung, Bestattung) entfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Kirchenrecht.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Seit dem 1. Januar 2015 wird die Kirchensteuer auch automatisch auf Kapitalerträge erhoben. Die Banken rufen über das BZSt-Verfahren (Bundeszentralamt für Steuern) den Kirchensteuerstatus des Kunden ab und führen die Steuer direkt ab. Der Kirchensteuersatz beträgt auch hier 8 % bzw. 9 % der Kapitalertragsteuer.
Durch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge reduziert sich der effektive Abgeltungsteuersatz leicht. Der Grund: Die Kirchensteuer wird bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer als Abzug berücksichtigt. Die effektiven Sätze betragen:
- Ohne Kirchensteuer: 26,375 % (25 % KESt + 5,5 % Soli)
- Mit 8 % Kirchensteuer: 27,82 %
- Mit 9 % Kirchensteuer: 27,99 %
Besonderes Kirchgeld bei Ehepaaren
Das besondere Kirchgeld betrifft sogenannte glaubensverschiedene Ehen: Ein Partner gehört einer Kirche an, der andere nicht. Wenn der kirchenangehörige Partner kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen hat, kann die Kirche ein besonderes Kirchgeld auf Basis des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erheben. Dieses wird nach einer eigenen Tabelle berechnet und kann je nach Bundesland und Einkommen zwischen 96 € und mehreren tausend Euro jährlich betragen.
Prüfen Sie, ob in Ihrem Bundesland das besondere Kirchgeld erhoben wird. In einigen Fällen kann eine Einzelveranlagung (statt Zusammenveranlagung) steuerlich günstiger sein, wenn dadurch das besondere Kirchgeld vermieden wird.
Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren
Bei konfessionsverschiedenen Ehen (beide Partner gehören verschiedenen kirchensteuererhebenden Gemeinschaften an) wird die Kirchensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung hälftig auf beide Konfessionen aufgeteilt. Dies nennt man das Halbteilungsverfahren. Jede Kirchengemeinde erhält 50 % der gemeinsam berechneten Kirchensteuer — unabhängig davon, wie hoch die Einkünfte der einzelnen Partner sind.
Kirchensteuer bei Abfindungen und der Fünftelregelung
Abfindungen können nach der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) ermäßigt besteuert werden. Da die Kirchensteuer auf die Einkommensteuer berechnet wird, profitiert auch die Kirchensteuerbelastung von dieser Ermäßigung. Bei einer Abfindung von z. B. 60.000 € kann die Fünftelregelung die Kirchensteuer um mehrere hundert Euro senken, weil der Progressionseffekt gemildert wird.
Planen Sie einen Kirchenaustritt im Zusammenhang mit einer Abfindung, sollte der Austritt vor dem Zufluss der Abfindung erfolgen. Da die Kirchensteuer monatsgenau berechnet wird, kann ein rechtzeitiger Austritt die Kirchensteuer auf die Abfindung vollständig vermeiden.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Zusammenspiel
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden unabhängig voneinander berechnet. Beide haben die Einkommensteuer (bzw. Lohnsteuer) als Bemessungsgrundlage, werden aber nicht aufeinander aufgeschlagen. Das heißt: Der Soli wird nicht auf die Kirchensteuer berechnet und umgekehrt. Bei der Berechnung des Soli wird die Kirchensteuer allerdings nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
Praktische Beispielrechnung
Angenommen, ein lediger Arbeitnehmer in NRW hat ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 €:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Einkommensteuer | ca. 10.148 € |
| Kirchensteuer (9 %) | ca. 913 € |
| Erstattung als Sonderausgabe (Grenzsteuersatz ca. 36 %) | ca. −329 € |
| Effektive Kirchensteuer | ca. 584 € |
| Effektiver Kirchensteuersatz | ca. 5,8 % der ESt |
In diesem Beispiel liegt die tatsächliche Kirchensteuerbelastung nicht bei 913 €, sondern nach Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs bei nur noch 584 € jährlich — das entspricht etwa 49 € pro Monat.
Wann entfällt die Kirchensteuer?
- Wenn keine Lohn- oder Einkommensteuer anfällt (z. B. Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags)
- Nach einem formellen Kirchenaustritt (ab dem Folgemonat bzw. übernächsten Monat)
- Wenn Sie keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören
- Im Ausland ansässige Arbeitnehmer ohne inländische Kirchenmitgliedschaft
Tipps zur Kirchensteuer
- Sonderausgabenabzug nutzen: Vergessen Sie nicht, die Kirchensteuer in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend zu machen — das geschieht bei Arbeitnehmern in der Regel automatisch.
- Kappungsantrag prüfen: Bei hohen Einkommen kann ein Antrag auf Kappung der Kirchensteuer lohnend sein. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
- Konfession richtig melden: Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber die korrekte Konfession in den ELStAM-Daten hinterlegt hat. Fehlerhafte Angaben können zu Nachzahlungen führen.
- Sperrvermerk für Kapitalerträge: Sie können beim BZSt einen Sperrvermerk einlegen, um den automatischen Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge zu verhindern. In diesem Fall müssen Sie die Kirchensteuer über die Steuererklärung nachzahlen.
- Zeitpunkt des Austritts: Ein Austritt zu Jahresbeginn spart die Kirchensteuer für fast das gesamte Kalenderjahr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?
Die Kirchensteuer beträgt 8% der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9% in allen anderen Bundesländern. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Religionsgemeinschaft abgeführt. Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn tatsächlich Lohnsteuer zu zahlen ist.
Wie viel spare ich durch einen Kirchenaustritt?
Die Ersparnis hängt von Ihrem Einkommen ab. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € monatlich in Steuerklasse I spart ein Kirchenaustritt je nach Bundesland etwa 30–50 € netto pro Monat, also 360–600 € im Jahr. Bei höheren Gehältern steigt die Ersparnis überproportional.
Wie trete ich aus der Kirche aus?
Der Kirchenaustritt erfolgt in den meisten Bundesländern beim Standesamt oder Amtsgericht. Die Gebühren variieren zwischen 0 € (Bremen, Brandenburg) und 35 € (z.B. NRW, Hessen). Die Kirchensteuer entfällt ab dem Folgemonat des Austritts.
Wird die Kirchensteuer auch auf den Solidaritätszuschlag berechnet?
Nein, die Kirchensteuer wird nur auf die Lohnsteuer berechnet — nicht auf den Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden unabhängig voneinander aus der Lohnsteuer abgeleitet. Auch die Kirchensteuer hat keinen Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge.
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja, die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll absetzbar. Das mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Einkommensteuer. Der tatsächliche Vorteil hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab — bei einem Grenzsteuersatz von 42% erhalten Sie effektiv 42% der Kirchensteuer über die Steuererklärung zurück.
Gilt die Kirchensteuer auch für Kapitalerträge?
Ja, seit 2015 wird die Kirchensteuer automatisch auch auf Kapitalerträge erhoben (Abgeltungsteuer). Der Satz beträgt ebenfalls 8% oder 9% der Kapitalertragsteuer. Die Bank führt sie direkt ab, sofern Sie nicht widersprochen haben. Dieser Rechner behandelt nur die Kirchensteuer auf Arbeitseinkommen.
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Quellen
Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12