Sozialversicherung in Deutschland: Alle 5 Säulen erklärt
Redaktion DEsalary · Stand: Steuerjahr 2026
Das System der Sozialversicherung
Die deutsche Sozialversicherung basiert auf fünf Säulen, die Arbeitnehmer gegen die wichtigsten Lebensrisiken absichern: Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfälle. Die Beiträge werden — mit Ausnahme der Unfallversicherung — von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Die Sozialversicherung ist für alle abhängig Beschäftigten Pflicht, sofern sie über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen.
1. Rentenversicherung (RV)
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert das Einkommen im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene. Der Beitragssatz beträgt 2026 18,6 % des Bruttogehalts — je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (also 9,3 % Arbeitnehmeranteil). Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben:
- BBG West: 8.050 Euro/Monat (96.600 Euro/Jahr)
- BBG Ost: 7.550 Euro/Monat (90.600 Euro/Jahr)
Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Betrag keine Rentenversicherungsbeiträge — erwirbt aber auch keine zusätzlichen Rentenansprüche.
2. Arbeitslosenversicherung (AV)
Die Arbeitslosenversicherung finanziert das Arbeitslosengeld I und Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Der Beitragssatz liegt 2026 bei 2,6 % (je 1,3 % Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Es gelten dieselben Beitragsbemessungsgrenzen wie bei der Rentenversicherung. Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
3. Krankenversicherung (KV)
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten für ärztliche Behandlung, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte und mehr. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus:
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (je 7,3 % AG/AN)
- Kassenindividueller Zusatzbeitrag: durchschnittlich 2,5 % (je 1,25 % AG/AN)
Die BBG der Krankenversicherung liegt 2026 bei 5.512,50 Euro/Monat (66.150 Euro/Jahr). Wer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 Euro verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
4. Pflegeversicherung (PV)
Die Pflegeversicherung finanziert Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Der Beitragssatz beträgt 2026 3,6 % — geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % (insgesamt 4,2 %). Bei mehreren Kindern unter 25 reduziert sich der Arbeitnehmeranteil um 0,25 % pro Kind (ab dem 2. bis zum 5. Kind). Die BBG entspricht der der Krankenversicherung.
5. Unfallversicherung (UV)
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie wird ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert — Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge. Die Höhe richtet sich nach der Gefahrenklasse der Branche und dem Entgelt. Träger sind die Berufsgenossenschaften.
Beitragsübersicht 2026 (Arbeitnehmeranteil)
| Versicherung | AN-Anteil | BBG/Monat |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.050 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.050 € |
| Krankenversicherung | 7,3 % + Zusatz | 5.512,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (+ ggf. Zuschlag) | 5.512,50 € |
| Unfallversicherung | 0 % (AG allein) | – |
Gesamtbelastung für Arbeitnehmer
In Summe beträgt der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung rund 20–21 % des Bruttolohns (unterhalb der BBG). Zusammen mit der Einkommensteuer erklärt dies, warum von einer Gehaltserhöhung in der Spitze nur 30–45 % netto übrig bleiben. Oberhalb der BBG steigen die SV-Beiträge nicht weiter — ein Vorteil für Gutverdiener.