Kindergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Kindergeld-Anspruch. Seit 2023 erhalten alle Familien einheitlich 250 € pro Kind und Monat.

Anzahl kindergeldberechtigter Kinder

Hinweis

Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250,00 € pro Kind und Monat, unabhängig von der Reihenfolge. Es wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Ausbildung/Studium bis 25.

Kindergeld in Deutschland 2026: Der vollständige Ratgeber

Das Kindergeld ist die wichtigste familienpolitische Leistung in Deutschland und wird monatlich an Eltern ausgezahlt, um die grundlegende Versorgung ihrer Kinder finanziell abzusichern. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (§§ 31, 32, 62–78 EStG) sowie das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Im Jahr 2026 profitieren rund 17 Millionen Kinder in Deutschland von dieser Leistung.

Kindergeld-Beträge 2026

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat. Die frühere Staffelung nach der Anzahl der Kinder wurde bereits 2023 abgeschafft. Damit erhalten Familien pro Kind und Jahr 3.060 Euro Kindergeld. Diese Vereinfachung bedeutet: Ob erstes, zweites, drittes oder jedes weitere Kind — der Betrag ist identisch.

Zeitraum 1. Kind 2. Kind 3. Kind ab 4. Kind
Bis 2022219 €219 €225 €250 €
2023–2024250 €250 €250 €250 €
Ab 2025255 €255 €255 €255 €

Hinweis: Die Bundesregierung hat die Erhöhung auf 255 Euro im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes beschlossen. Weitere Anpassungen in den kommenden Jahren sind politisch geplant, aber noch nicht gesetzlich festgelegt.

Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Die Günstigerprüfung

In Deutschland gibt es zwei parallele Systeme zur steuerlichen Entlastung von Familien: das monatlich ausgezahlte Kindergeld und den Kinderfreibetrag, der bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt wird. Beide Leistungen dienen demselben Zweck — das steuerliche Existenzminimum des Kindes freizustellen — werden jedoch nicht gleichzeitig gewährt.

So funktioniert die Günstigerprüfung (§ 31 EStG)

Das Finanzamt führt bei jeder Steuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird verglichen, ob das bereits ausgezahlte Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag für die Familie vorteilhafter ist. Ist der Freibetrag günstiger, wird die Differenz zwischen Steuerersparnis und ausgezahltem Kindergeld erstattet. Eltern müssen nichts beantragen — die Prüfung erfolgt von Amts wegen.

Kinderfreibetrag 2026: Höhe und Berechnung

Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Freibetrag für das sächliche Existenzminimum: 6.612 Euro (pro Elternteil 3.306 Euro)
  • BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung): 2.928 Euro (pro Elternteil 1.464 Euro)

In Summe beträgt der gesamte Kinderfreibetrag 2026 somit 9.540 Euro pro Kind bei Zusammenveranlagung. Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil die Hälfte zu.

Praxisbeispiel: Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Familie Müller hat zwei Kinder und ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 95.000 Euro. Die Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge (2 x 9.540 Euro = 19.080 Euro) übersteigt das erhaltene Kindergeld (2 x 3.060 Euro = 6.120 Euro). Das Finanzamt rechnet die Differenz bei der Steuererklärung zugunsten der Familie an. Faustregel: Ab einem zvE von etwa 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung bzw. 40.000 Euro bei Alleinerziehenden wird der Kinderfreibetrag vorteilhafter.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld ist in § 62 EStG geregelt. Kindergeld erhalten:

  • Eltern (leibliche Eltern, Adoptiveltern), die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind
  • Stief- und Pflegeeltern, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt
  • Großeltern, wenn das Enkelkind in ihrem Haushalt aufgenommen ist
  • Ausländische Staatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
⚠️ Achtung

Für jedes Kind kann nur eine Person Kindergeld beziehen. Grundsätzlich wird es an denjenigen Elternteil ausgezahlt, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Kindergeld nach Alter: Bis wann wird gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag

Das Kindergeld wird grundsätzlich ab dem Geburtsmonat bis zum Ablauf des Monats gezahlt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hierfür sind keine besonderen Nachweise erforderlich.

Bis zum 25. Geburtstag — unter bestimmten Voraussetzungen

Über das 18. Lebensjahr hinaus wird Kindergeld weiter gezahlt, wenn das Kind sich in einer der folgenden Situationen befindet (§ 32 Abs. 4 EStG):

  1. Erstausbildung oder Erststudium: Während der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums besteht der Anspruch ohne weitere Bedingungen.
  2. Zweitausbildung: Bei einer zweiten Ausbildung wird Kindergeld nur gewährt, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche regelmäßig arbeitet.
  3. Freiwilligendienst: Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und vergleichbare anerkannte Dienste.
  4. Übergangszeit: Maximal 4 Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z. B. zwischen Abitur und Studienbeginn).
  5. Arbeitssuchend gemeldet: Wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend registriert ist.

Kindergeld bei Trennung und Scheidung: Das Obhutsprinzip

Bei getrennt lebenden Eltern gilt das Obhutsprinzip (§ 64 Abs. 2 EStG): Das Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind überwiegend lebt. Lebt das Kind in etwa gleich viel bei beiden Eltern (Wechselmodell), können die Eltern einvernehmlich bestimmen, wer das Kindergeld erhält. Ohne Einigung entscheidet die Familienkasse.

Der andere Elternteil kann die Hälfte des Kindergeldes auf seinen Barunterhalt anrechnen lassen. In der Praxis bedeutet das: Der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt den Tabellenunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle abzüglich des halben Kindergeldes.

Zählkinder: So erhöhen Sie Ihr Kindergeld

Das Konzept der Zählkinder ist zwar seit der Vereinheitlichung des Kindergelds auf 255 Euro weniger relevant, kann aber bei steuerlichen Berechnungen und Zuschlägen noch eine Rolle spielen. Ein Zählkind ist ein Kind, für das ein anderer Elternteil (z. B. aus einer früheren Beziehung) das Kindergeld bezieht, das aber bei der Zählung der Kinder des anderen Elternteils mitgezählt wird.

Kindergeld und Bürgergeld

Für Familien im Bürgergeld-Bezug (früher Hartz IV) wird das Kindergeld als Einkommen des Kindes auf den Regelbedarf angerechnet (§ 11 SGB II). Das bedeutet: Der Kindergeldbetrag von 255 Euro mindert den Anspruch auf Bürgergeld für das Kind entsprechend. Dennoch lohnt es sich, Kindergeld zu beantragen, da es als vorrangige Leistung gilt und die Berechnung des Bürgergeldes transparenter gestaltet.

Kinderzuschlag (KiZ): Die Ergänzung zum Kindergeld

Zusätzlich zum Kindergeld können Familien mit geringem Einkommen den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beantragen. Er beträgt bis zu 292 Euro pro Kind und Monat (Stand 2026) und richtet sich an Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber ohne den Zuschlag auf Bürgergeld angewiesen wären.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

  • Das Kind lebt im Haushalt und ist unter 25 Jahre alt
  • Kindergeld wird bezogen
  • Das Bruttoeinkommen der Eltern beträgt mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende)
  • Der Bedarf der Familie wird durch Einkommen plus KiZ und Wohngeld gedeckt
💡 Tipp

Der Kinderzuschlag kann zusammen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragt werden. Damit erhalten Kinder Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge und Lernförderung.

Kindergeld-Auszahlungstermine 2026

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Auszahlungstag richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer (Endziffer 0 wird am frühesten, Endziffer 9 am spätesten im Monat ausgezahlt). Die genauen Termine werden jedes Jahr auf der Website der Familienkasse veröffentlicht.

💡 Tipp

Die Kindergeldnummer beginnt mit den Buchstaben FK und einer dreistelligen Zahl für die zuständige Familienkasse. Die Endziffer bestimmt den Auszahlungszeitpunkt innerhalb des jeweiligen Monats — von Anfang (Endziffer 0) bis Ende des Monats (Endziffer 9).

Kindergeld beantragen: So geht's

Der Kindergeldantrag muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Für die meisten Arbeitnehmer ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist die Familienkasse des jeweiligen Dienstherrn zuständig.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Kindergeld (Formular KG 1)
  • Anlage Kind (Formular KG 1 — Anlage Kind) für jedes Kind
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und des Antragstellers
  • Bei Kindern über 18: Ausbildungsnachweis, Studienbescheinigung oder Meldung bei der Agentur für Arbeit
⚠️ Achtung

Kindergeld wird rückwirkend maximal für 6 Monate vor der Antragstellung gezahlt (§ 66 Abs. 3 EStG). Stellen Sie den Antrag daher möglichst zeitnah nach der Geburt.

Kindergeld für im Ausland lebende Kinder

Kindergeld wird grundsätzlich auch für Kinder gezahlt, die ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz haben (Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Lebt das Kind in einem Staat mit niedrigerem Kindergeldsatz, zahlt Deutschland die Differenz. Für Kinder mit Wohnsitz außerhalb des EU/EWR-Raums besteht in der Regel kein Kindergeldanspruch — es sei denn, ein Sozialversicherungsabkommen sieht etwas anderes vor.

📋 Beispiel

Ein in Deutschland beschäftigter polnischer Arbeitnehmer, dessen Kinder in Polen leben, hat Anspruch auf deutsches Kindergeld. Bezieht die Kindesmutter in Polen bereits das dortige Kindergeld (ca. 800 PLN), wird dieses angerechnet und Deutschland zahlt den Differenzbetrag.

Der BEA-Freibetrag erklärt

Der BEA-Freibetrag (Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) ergänzt den sächlichen Kinderfreibetrag. Er beträgt 2026 insgesamt 2.928 Euro pro Kind (1.464 Euro je Elternteil). Der BEA-Freibetrag wird bei der Günstigerprüfung zusammen mit dem Kinderfreibetrag berücksichtigt. Bei getrennt lebenden Eltern kann der BEA-Freibetrag auf den betreuenden Elternteil übertragen werden, wenn der andere Elternteil seiner Betreuungspflicht nicht zu mindestens 10 Prozent nachkommt.

Praxisbeispiel: Kindergeld für eine Familie mit drei Kindern

Familie Schmidt hat drei Kinder (4, 8 und 17 Jahre alt). Beide Eltern arbeiten und haben ein gemeinsames zvE von 60.000 Euro.

  • Monatliches Kindergeld: 3 x 255 Euro = 765 Euro
  • Jährliches Kindergeld: 3 x 3.060 Euro = 9.180 Euro
  • Kinderfreibeträge: 3 x 9.540 Euro = 28.620 Euro Steuerersparnis ca. 7.200 Euro (bei zvE 60.000 Euro)
  • Ergebnis der Günstigerprüfung: Das Kindergeld (9.180 Euro) ist höher als die Steuerersparnis (ca. 7.200 Euro). Die Familie profitiert vom Kindergeld.

Verdient die Familie dagegen gemeinsam 120.000 Euro zvE, liegt die Steuerersparnis durch die Freibeträge bei rund 11.400 Euro — dann ist der Kinderfreibetrag vorteilhafter und das Finanzamt erstattet die Differenz von ca. 2.220 Euro.

Häufige Fehler beim Kindergeld — und wie Sie sie vermeiden

  1. Antrag zu spät gestellt: Stellen Sie den Antrag direkt nach der Geburt. Die rückwirkende Zahlung ist auf 6 Monate begrenzt.
  2. Änderungen nicht gemeldet: Umzüge, Ausbildungsende, Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung des Kindes oder Änderungen im Familienstand müssen der Familienkasse umgehend mitgeteilt werden.
  3. Steuer-ID vergessen: Ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und des Antragstellers kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  4. Zweitausbildung nicht beachtet: Bei einer Zweitausbildung erlischt der Anspruch, wenn das Kind regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Zusammenfassung: Kindergeld 2026 auf einen Blick

Merkmal Details
Monatlicher Betrag255 € pro Kind
Jährlicher Betrag3.060 € pro Kind
Kinderfreibetrag9.540 € (inkl. BEA-Freibetrag)
Altersgrenze18 Jahre (bis 25 bei Ausbildung/Studium)
AntragstellungFamilienkasse (Formular KG 1)
Rückwirkende ZahlungMaximal 6 Monate
KinderzuschlagBis 292 € pro Kind/Monat
Rechtsgrundlage§§ 31, 32, 62–78 EStG, BKGG

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt seit 2023 einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Bis wann wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis maximal zum 25. Geburtstag.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist besser?

Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind) vorteilhafter ist. Ab ca. 80.000 € zvE (Zusammenveranlagung) ist der Freibetrag günstiger.

Verwandte Rechner

Quellen

Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12