Bürgergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch — inkl. Regelsatz, Kosten der Unterkunft und Freibeträge bei Erwerbstätigkeit.

Kaltmiete + Nebenkosten

Monatliches Bruttoeinkommen aus Arbeit

Kindergeld, Unterhalt etc.

Bürgergeld 2026: Der vollständige Ratgeber zur Grundsicherung

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst. Es ist die zentrale Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Personen in Deutschland und wird im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.

Ziel des Bürgergeldes ist es, den Lebensunterhalt zu sichern, wenn das eigene Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreicht, und gleichzeitig die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Das Bürgergeld wird vom Jobcenter ausgezahlt und setzt sich aus dem Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie möglichen Mehrbedarfen zusammen.

Regelsätze 2026 im Überblick

Die Regelsätze werden jährlich angepasst und sollen den allgemeinen Lebensunterhalt abdecken -- also Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse. Für das Jahr 2026 gelten folgende Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II:

Regelbedarfsstufe Personengruppe Monatlicher Betrag
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 Euro
Stufe 2Partner in der Bedarfsgemeinschaft (je Person)506 Euro
Stufe 3Erwachsene ohne eigenen Haushalt (z. B. unter 25 bei Eltern)451 Euro
Stufe 4Jugendliche 14 bis 17 Jahre471 Euro
Stufe 5Kinder 6 bis 13 Jahre390 Euro
Stufe 6Kinder 0 bis 5 Jahre357 Euro
📋 Beispiel

Eine alleinerziehende Mutter mit einem 4-jährigen und einem 10-jährigen Kind erhält einen Regelbedarf von 563 + 357 + 390 = 1.310 Euro monatlich, zuzüglich der Kosten der Unterkunft und eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende.

Mehrbedarf: Zusätzliche Leistungen zum Regelsatz

Bestimmte Personengruppen haben Anspruch auf einen Mehrbedarf (§ 21 SGB II), der zusätzlich zum Regelsatz gezahlt wird:

  • Alleinerziehende: 12 % bis 60 % des Regelsatzes, abhängig von Anzahl und Alter der Kinder. Bei einem Kind unter 7 Jahren: 36 % (202,68 Euro)
  • Schwangere: 17 % des Regelsatzes ab der 13. Schwangerschaftswoche (95,71 Euro)
  • Menschen mit Behinderungen: 35 % des Regelsatzes bei Teilhabe am Arbeitsleben (197,05 Euro)
  • Kostenaufwändige Ernährung: Individuelle Beträge bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit (z. B. Diabetes, Zöliakie)
  • Warmwassermehrbedarf: 0,8 % bis 2,3 % des Regelsatzes, wenn Warmwasser dezentral (z. B. Durchlauferhitzer) erzeugt wird

Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)

Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, sofern diese als angemessen gelten (§ 22 SGB II). Die Angemessenheit wird durch kommunale Richtlinien bestimmt und hängt ab von:

  • Der Haushaltsgröße -- eine Einzelperson hat Anspruch auf ca. 45-50 m², für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen ca. 15 m² hinzu
  • Dem örtlichen Mietniveau -- die Richtwerte orientieren sich am qualifizierten Mietspiegel der Gemeinde
  • Den Heizkosten -- diese werden separat auf Angemessenheit geprüft, meist anhand des bundesweiten Heizkostenspiegels
📋 Beispiel

In einer mittelgroßen Stadt wie Leipzig liegt die angemessene Warmmiete für eine Einzelperson bei ca. 380-420 Euro monatlich. In München kann der angemessene Betrag bei 700 Euro oder mehr liegen. Übersteigt Ihre tatsächliche Miete den Richtwert, fordert das Jobcenter Sie auf, die Kosten innerhalb von 6 Monaten zu senken -- etwa durch Umzug oder Untervermietung.

Karenzzeit: Schutz im ersten Jahr

Innerhalb der ersten 12 Monate des Bürgergeldbezugs (Karenzzeit nach § 22 Abs. 1 SGB II) werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen, auch wenn sie als unangemessen hoch gelten. Diese Karenzzeit soll verhindern, dass Menschen sofort nach Antragstellung umziehen müssen. Erst nach Ablauf der Karenzzeit findet eine Angemessenheitsprüfung statt. Heizkosten werden allerdings auch während der Karenzzeit auf Angemessenheit geprüft.

Vermögensfreibeträge beim Bürgergeld

Das Bürgergeld hat die Vermögensanrechnung gegenüber dem alten Hartz-IV-System deutlich gelockert:

  • Karenzzeit (erste 12 Monate): Vermögen bis 40.000 Euro pro Person bleibt geschützt, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft zusätzlich 15.000 Euro
  • Nach der Karenzzeit: Der Freibetrag beträgt 15.000 Euro pro Person
  • Selbst genutztes Wohneigentum: Eine angemessene selbst bewohnte Immobilie wird grundsätzlich nicht als Vermögen berücksichtigt (bis 140 m² bei Haus, 130 m² bei Eigentumswohnung für 4 Personen)
  • Altersvorsorge: Riester-Renten und andere nachweislich für die Altersvorsorge bestimmte Vermögenswerte bleiben geschützt
  • Kfz: Ein angemessenes Kraftfahrzeug (Wert bis ca. 15.000 Euro) wird pro erwerbsfähiger Person nicht angerechnet

Erwerbsfreibetrag und Zuverdienst-Regelung

Wer während des Bürgergeldbezugs erwerbstätig ist, darf einen Teil des Einkommens behalten. Die Freibeträge nach § 11b SGB II sind gestaffelt und sollen den Anreiz zur Arbeit stärken:

Bruttoeinkommen Anrechnungsfreistellung Freibetrag
Bis 100 Euro100 % anrechnungsfrei100 Euro (Grundfreibetrag)
100 bis 520 Euro20 % anrechnungsfreiBis zu 84 Euro
520 bis 1.000 Euro30 % anrechnungsfreiBis zu 144 Euro
1.000 bis 1.200 Euro (ohne Kind) / 1.500 Euro (mit Kind)10 % anrechnungsfreiBis zu 20 / 50 Euro
📋 Beispiel

Ein Bürgergeld-Empfänger mit Kind verdient 1.200 Euro brutto. Der Freibetrag berechnet sich: 100 + (420 x 0,20) + (480 x 0,30) + (200 x 0,10) = 100 + 84 + 144 + 20 = 348 Euro. Vom Einkommen werden also 1.200 - 348 = 852 Euro auf das Bürgergeld angerechnet. Durch die Arbeit bleibt dem Empfänger 348 Euro mehr als ohne Erwerbstätigkeit.

Bürgergeld für Familien

Familien erhalten das Bürgergeld als Bedarfsgemeinschaft. Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus den Regelsätzen aller Mitglieder, den Kosten der Unterkunft und eventuellen Mehrbedarfen. Das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft wird zusammengerechnet und dem Gesamtbedarf gegenübergestellt. Zusätzlich werden folgende Leistungen für Kinder berücksichtigt:

  • Schulbedarf: 195 Euro pro Schuljahr (130 Euro im August, 65 Euro im Februar)
  • Schülerbeförderung: Übernahme der tatsächlichen Kosten
  • Mittagsverpflegung: Kostenübernahme für Kita- und Schulessen
  • Lernförderung: Nachhilfe, wenn schulische Ziele gefährdet sind
  • Teilhabe: 15 Euro monatlich für Sport, Kultur oder Freizeitaktivitäten

Kindergeld wird als Einkommen des Kindes berücksichtigt und mindert den Bürgergeld-Anspruch. Gleiches gilt für Unterhaltszahlungen.

Sanktionen im Bürgergeld

Das Bürgergeld setzt stärker auf Kooperation als das alte Hartz-IV-System, sieht aber weiterhin Sanktionen bei Pflichtverletzungen vor (§ 31 SGB II). Die Sanktionsstufen sind:

  1. Erste Pflichtverletzung: Kürzung des Regelsatzes um 10 % für einen Monat
  2. Zweite Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres: Kürzung um 20 % für zwei Monate
  3. Weitere Pflichtverletzungen: Kürzung um 30 % für drei Monate
⚠️ Achtung

Die Kosten der Unterkunft dürfen nicht gekürzt werden. Außerdem wird eine Kürzung um mehr als 30 % nicht mehr verhängt -- eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem alten System. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene (unter Hartz IV galten strengere Sonderregeln).

Fördern und Fordern: Das Kooperationsmodell

Anstelle der früheren Eingliederungsvereinbarung wird mit dem Bürgergeld ein Kooperationsplan zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Jobcenter erstellt (§ 15 SGB II). Dieser Plan legt gemeinsam fest, welche Schritte zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt unternommen werden. In den ersten sechs Monaten (Vertrauenszeit) sollen keine Sanktionen bei Verstößen gegen den Kooperationsplan verhängt werden -- wohl aber bei Meldeversäumnissen. Dieses Konzept soll eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe fördern.

Unterschied zum alten ALG II / Hartz IV

Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Bürgergeld und dem früheren ALG II sind:

  • Höhere Vermögensfreibeträge: 40.000 Euro statt ca. 10.050 Euro in der Karenzzeit
  • Karenzzeit bei Unterkunft: 12 Monate keine Angemessenheitsprüfung der Wohnung
  • Mildere Sanktionen: Maximal 30 % Kürzung, keine Vollsanktionen mehr
  • Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung: Partnerschaftlicher Ansatz
  • Stärkere Weiterbildungsförderung: Weiterbildungsprämien und Bürgergeld-Bonus von 75 Euro monatlich bei Qualifizierung
  • Verbesserter Zugang: Vereinfachter Antrag und weniger Bürokratie

Antragstellung beim Jobcenter

Den Bürgergeld-Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Zuständig ist das Jobcenter an Ihrem Wohnort. Benötigte Unterlagen umfassen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis
  • Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Bescheide, Unterhalt)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweise über Vermögenswerte
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis, Schwangerschaftsnachweis

Das Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt (Bewilligungszeitraum). Ein Weiterbewilligungsantrag muss rechtzeitig vor Ablauf gestellt werden. Rückwirkend wird das Bürgergeld nur für den Monat der Antragstellung gezahlt -- daher sollten Sie den Antrag so früh wie möglich einreichen. Wer zwischen ALG I und Bürgergeld wechselt, sollte nahtlos beantragen, um Lücken in der Versorgung zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Bürgergeld-Regelsätze 2026?

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 € (Regelbedarfsstufe 1). Partner in der Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 €. Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 € und 471 €.

Was sind die Kosten der Unterkunft (KdU)?

Neben dem Regelsatz werden die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung übernommen, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach örtlichen Richtwerten (Mietspiegel, Wohnungsgröße).

Wie hoch sind die Freibeträge bei Erwerbseinkommen?

Vom Bruttoeinkommen bleiben 100 € Grundfreibetrag anrechnungsfrei. Vom Einkommen zwischen 100-520 € werden 20% nicht angerechnet, zwischen 520-1.000 € sind es 30%, zwischen 1.000-1.200 € (mit Kind: 1.500 €) sind es 10%.

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Quellen

Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12