Sachbezug-Rechner 2026
Berechnen Sie den geldwerten Vorteil: Firmenwagen (1%-Regel, E-Auto), Verpflegung, Unterkunft und weitere Sachbezüge.
Dienstwagen
Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung
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Tage mit kostenloser Verpflegung
Was sind Sachbezüge und geldwerter Vorteil?
Sachbezüge sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Geld, sondern in Form von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Vorteilen gewährt werden. Nach § 8 Abs. 1 EStG gehören sie zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und werden als sogenannter geldwerter Vorteil erfasst. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem ortsüblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 EStG), also dem Preis, den ein fremder Dritter für die gleiche Leistung zahlen müsste, abzüglich üblicher Preisnachlässe.
Typische Beispiele für Sachbezüge sind: Firmenwagen zur privaten Nutzung, kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten in der Betriebskantine, Dienstwohnungen, Jobtickets, Personalrabatte, Gutscheine und Geschenke. Jeder dieser Sachbezüge hat eigene Bewertungsregeln, Freibeträge oder Freigrenzen, die der Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen muss.
Firmenwagen: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch
Der Firmenwagen ist der häufigste und wertmäßig bedeutendste Sachbezug in Deutschland. Für die Versteuerung der privaten Nutzung stehen zwei Methoden zur Verfügung:
Die 1%-Regelung (pauschale Methode)
Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer hinzu.
Ein Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro und 25 km einfacher Pendelstrecke ergibt: 1 % von 45.000 Euro = 450 Euro (Privatnutzung) + 0,03 % von 45.000 Euro x 25 km = 337,50 Euro (Pendelstrecke). Der geldwerte Vorteil beträgt also 787,50 Euro monatlich.
Fahrtenbuch (individuelle Methode)
Beim Fahrtenbuch werden die tatsächlichen Kfz-Kosten (Abschreibung, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung, Reparaturen) ermittelt und im Verhältnis der privat gefahrenen Kilometer zu den Gesamtkilometern aufgeteilt. Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden (BFH-Urteil VI R 33/10). Es lohnt sich vor allem bei niedrigem Privatanteil (unter 30 %) oder bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis.
Vergleichstabelle: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch
| Kriterium | 1%-Regelung | Fahrtenbuch |
|---|---|---|
| Aufwand | Gering — keine laufende Dokumentation | Hoch — tägliche Aufzeichnungen erforderlich |
| Berechnungsbasis | Bruttolistenpreis (pauschal) | Tatsächliche Kosten und gefahrene Kilometer |
| Vorteil bei | Hohem Privatanteil, günstigem Listenpreis | Niedrigem Privatanteil, teurem Fahrzeug |
| Wechsel möglich? | Nur zum Jahreswechsel | Nur zum Jahreswechsel |
| Prüfungsrisiko | Gering | Hoch — strenge Anforderungen an Form |
E-Auto und Plug-in-Hybrid: Sonderregelungen 2026
Der Gesetzgeber fördert die Elektromobilität durch erheblich reduzierte Bemessungsgrundlagen bei der Firmenwagenbesteuerung. Seit dem Jahressteuergesetz 2019 (zuletzt geändert durch das Wachstumschancengesetz) gelten folgende Sätze:
- Reine Elektrofahrzeuge bis 70.000 Euro Bruttolistenpreis: Nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil — das entspricht einer Reduktion um 75 % gegenüber dem Verbrenner.
- Reine Elektrofahrzeuge über 70.000 Euro: 0,5 % des Listenpreises — eine Reduktion um 50 %.
- Plug-in-Hybride: 0,5 % des Listenpreises, sofern das Fahrzeug eine Mindestreichweite von 80 km rein elektrisch vorweisen kann oder maximal 50 g CO2/km ausstößt.
Ein Elektro-Firmenwagen mit Listenpreis 50.000 Euro und 25 km Pendelstrecke: 0,25 % von 50.000 Euro = 125 Euro + 0,03 % von 12.500 Euro (= ein Viertel des Listenpreises) x 25 km = 93,75 Euro. Geldwerter Vorteil: 218,75 Euro monatlich — deutlich weniger als beim Verbrenner.
Sachbezugswerte 2026: Verpflegung und Unterkunft
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Sie dienen als Bewertungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten oder eine Unterkunft stellt. Für das Jahr 2026 gelten folgende Werte:
| Sachbezug | Tageswert | Monatswert |
|---|---|---|
| Frühstück | 2,17 Euro | 65,10 Euro |
| Mittagessen | 4,13 Euro | 123,90 Euro |
| Abendessen | 4,13 Euro | 123,90 Euro |
| Volle Verpflegung | 10,43 Euro | 312,90 Euro |
| Freie Unterkunft | — | 278,00 Euro |
| Freie Wohnung | — | Ortsübliche Miete |
Zahlt der Arbeitnehmer einen Eigenanteil (z. B. in der Kantine), mindert dieser den Sachbezugswert. Liegt der Eigenanteil über dem Sachbezugswert, entsteht kein geldwerter Vorteil.
Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze
Seit dem 1. Januar 2022 beträgt die monatliche Freigrenze für Sachbezüge 50 Euro (vorher 44 Euro). Sachbezüge, die diese Grenze nicht überschreiten, bleiben vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig — es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.
Typische Anwendungen der 50-Euro-Freigrenze sind:
- Tankgutscheine oder Warengutscheine bis 50 Euro monatlich
- Sachgeschenke (z. B. Blumen, Wein) an Mitarbeiter
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios, die der Arbeitgeber übernimmt
- Prepaid-Kreditkarten mit Sachbezugseigenschaft (z. B. Givve, Edenred) — seit 2022 gelten verschärfte Anforderungen an die Zweckbindung
Geldleistungen sind keine Sachbezüge. Ein Zuschuss zum Tanken ist steuerpflichtig, ein Tankgutschein bis 50 Euro hingegen nicht.
Personalrabatte nach § 8 Abs. 3 EStG
Erhalten Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, die ihr Arbeitgeber herstellt, vertreibt oder erbringt, zu vergünstigten Preisen, gilt ein besonderer Bewertungsmaßstab. Der Sachbezug wird mit dem Endpreis abzüglich eines 4 %-igen Bewertungsabschlags angesetzt. Auf diesen Wert wird ein jährlicher Rabattfreibetrag von 1.080 Euro gewährt.
Eine Mitarbeiterin eines Möbelhauses kauft eine Küche im Wert von 5.000 Euro für 3.000 Euro. Der Bewertungsabschlag beträgt 4 % von 5.000 Euro = 200 Euro. Somit liegt der anzusetzende Wert bei 4.800 Euro. Ihr Vorteil: 4.800 Euro - 3.000 Euro = 1.800 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 1.080 Euro verbleibt ein geldwerter Vorteil von 720 Euro.
Jobticket und Fahrtkostenzuschüsse
Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und Arbeit sind seit 2019 nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Diese steuerfreien Zuschüsse werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet. Alternativ kann der Arbeitgeber das Jobticket mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG) — dann entfällt die Anrechnung auf die Pendlerpauschale.
Das sogenannte Deutschlandticket als Jobticket erfreut sich großer Beliebtheit: Der Arbeitgeber muss mindestens 25 % des Ticketpreises bezuschussen, um den Preisvorteil für Beschäftigte zu ermöglichen.
Erholungsbeihilfe — steueroptimierter Urlaubszuschuss
Die Erholungsbeihilfe nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG ermöglicht es dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zur Erholung zu gewähren, der mit 25 % pauschal versteuert wird. Die Höchstbeträge betragen:
- 156 Euro für den Arbeitnehmer
- 104 Euro für den Ehegatten/Lebenspartner
- 52 Euro je Kind
Eine Familie mit zwei Kindern kann somit bis zu 364 Euro jährlich als Erholungsbeihilfe erhalten. Voraussetzung: Der Zuschuss muss in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erholungsurlaub stehen (typischerweise drei Monate vor oder nach dem Urlaub).
Betriebliche Gesundheitsförderung: 600 Euro steuerfrei
Nach § 3 Nr. 34 EStG kann der Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen — also zertifizierte Präventionskurse, Stressbewältigung, Rückentraining, Ernährungsberatung oder Suchtprävention. Nicht begünstigt sind hingegen reine Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios.
Aufmerksamkeiten bis 60 Euro
Sachzuwendungen aus einem besonderen persönlichen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Jubiläum) bleiben bis zu 60 Euro inklusive Umsatzsteuer steuer- und sozialversicherungsfrei (R 19.6 LStR). Diese Aufmerksamkeiten werden nicht auf die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze angerechnet, da es sich um eine eigenständige Regelung handelt. Pro persönlichem Anlass kann die 60-Euro-Grenze separat genutzt werden.
Es ist also möglich, einem Mitarbeiter im selben Monat einen 50-Euro-Gutschein (Sachbezugsfreigrenze) und ein 60-Euro-Geburtstagsgeschenk steuerfrei zu gewähren.
Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG
Für Sachzuwendungen, die über die genannten Freigrenzen hinausgehen, bietet § 37b EStG dem Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Pauschalierung muss für alle Zuwendungen an Arbeitnehmer oder für alle Zuwendungen an Geschäftsfreunde einheitlich gewählt werden. Pro Empfänger und Jahr dürfen die Zuwendungen 10.000 Euro nicht überschreiten.
Die Pauschalbesteuerung ist besonders attraktiv bei Incentive-Reisen, hochwertigen Geschenken oder Veranstaltungseinladungen, bei denen eine individuelle Besteuerung beim Empfänger unpraktikabel wäre.
Praxisbeispiel: Optimale Sachbezugs-Kombination
Frau Weber (Steuerklasse I, 3.500 Euro Bruttogehalt) erhält von ihrem Arbeitgeber folgende Sachbezüge:
- Sachbezug Gutschein: 50 Euro/Monat Einkaufsgutschein — steuerfrei (50-Euro-Freigrenze)
- Jobticket: Deutschlandticket im Wert von 58 Euro/Monat — steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG
- Gesundheitsförderung: 500 Euro/Jahr Rückenkurs — steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG
- Erholungsbeihilfe: 156 Euro/Jahr — pauschal mit 25 % versteuert
- Geburtstagsgeschenk: 60 Euro im April — steuerfrei als Aufmerksamkeit
Die Gesamtleistungen betragen 1.874 Euro jährlich, von denen der weit überwiegende Teil steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Für den Arbeitgeber sind alle Sachbezüge als Betriebsausgabe absetzbar. Gegenüber einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe spart Frau Weber etwa 40-50 % an Steuern und Sozialabgaben — ein erheblicher Vorteil für beide Seiten.
Sachbezüge bei der Gehaltsumwandlung: Grenzen beachten
Viele steuerfreie Sachbezüge setzen voraus, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung nach § 8 Abs. 4 EStG). Eine reine Gehaltsumwandlung — also die Reduzierung des Bargehalts zugunsten eines Sachbezugs — führt in der Regel dazu, dass die Steuerbefreiung entfällt. Ausnahme: Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze gilt auch bei Gehaltsumwandlung, da sie keine Zusätzlichkeitsvoraussetzung enthält.
Vor der Einführung neuer Sachbezüge sollte daher immer geprüft werden, ob die Zusätzlichkeitsvoraussetzung erfüllt ist. Im Zweifel empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Steuerberater oder eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die 1%-Regelung beim Firmenwagen?
Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil versteuert. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kommen 0,03% pro Entfernungskilometer hinzu.
Welche Vergünstigung gilt für E-Autos?
Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € wird nur 0,25% des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei Plug-in-Hybriden und E-Autos über 70.000 € gilt der Satz von 0,5%.
Wie hoch sind die Sachbezugswerte für Verpflegung?
Die amtlichen Sachbezugswerte 2026 für Verpflegung betragen: Frühstück 2,17 €, Mittagessen 4,13 €, Abendessen 4,13 € — insgesamt 10,43 € pro Tag bzw. 313 € pro Monat bei voller Verpflegung.
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Quellen
Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12