Riester-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Riester-Förderung: Grundzulage, Kinderzulagen und Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug. Ermitteln Sie den optimalen Eigenbeitrag.
Für Berechnung des Mindesteigenbeitrags
Für Berechnung der Steuerersparnis
Kinderzulage: 300 € pro Kind
Kinderzulage: 185 € pro Kind
Riester-Rente — Staatlich geförderte Altersvorsorge im Detail
Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 als Reaktion auf die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus eingeführt und ist nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt. Sie gehört zur dritten Säule der deutschen Altersvorsorge — der privaten Vorsorge — und wird durch zwei zentrale Förderkomponenten attraktiv gemacht: direkte Zulagen und den Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG.
Ziel ist es, die entstehende Rentenlücke durch die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus von ehemals rund 53 % auf perspektivisch ca. 48 % des Durchschnittsentgelts auszugleichen.
Unser Riester-Rechner ermittelt auf Grundlage Ihres Einkommens, Ihrer Familiensituation und Ihrer Steuerklasse sowohl die Höhe der Zulagen als auch den optimalen Eigenbeitrag, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten.
Wer ist zulagenberechtigt?
Die Zulagenberechtigung richtet sich nach §§ 79 ff. EStG und unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Berechtigten:
Unmittelbar zulagenberechtigte Personen
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Auszubildende)
- Beamte, Richter, Berufssoldaten und dienstpflichtige Soldaten
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II (Bürgergeld)
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Kindererziehende während der ersten drei Lebensjahre des Kindes
Mittelbar zulagenberechtigte Personen
Ehepartner eines unmittelbar Berechtigten können als mittelbar Zulagenberechtigte ebenfalls die Grundzulage erhalten, sofern sie einen eigenen Riester-Vertrag besparen und der unmittelbar berechtigte Partner seinen Mindesteigenbeitrag leistet. Der mittelbar Berechtigte muss lediglich einen Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr einzahlen.
Zulagen im Überblick
| Zulagenart | Betrag pro Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | Mindesteigenbeitrag wird geleistet |
| Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 € | Kind ist kindergeldberechtigt |
| Kinderzulage (vor 2008 geboren) | 185 € | Kind ist kindergeldberechtigt |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € (einmalig) | Abschluss vor dem 25. Lebensjahr |
Die Kinderzulage wird grundsätzlich der Mutter zugeordnet, es sei denn, die Eltern bestimmen einvernehmlich durch einen Antrag bei der Zulagenstelle eine andere Zuordnung. Der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 € wird im ersten Beitragsjahr zusätzlich zur Grundzulage gezahlt, wenn der Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wird.
Mindesteigenbeitrag — So erhalten Sie die volle Förderung
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen — abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen. Dabei gilt:
- Mindestbeitrag: 60 € pro Jahr (Sockelbeitrag)
- Höchstbetrag: 2.100 € pro Jahr (Eigenbeitrag plus Zulagen)
- Wird weniger als der Mindesteigenbeitrag eingezahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt
Berechnungsbeispiel Mindesteigenbeitrag
Ein Arbeitnehmer mit einem Vorjahresbrutto von 40.000 €, verheiratet, ein Kind (geboren 2010):
- 4 % von 40.000 € = 1.600 €
- Abzüglich Grundzulage: 1.600 € − 175 € = 1.425 €
- Abzüglich Kinderzulage: 1.425 € − 300 € = 1.125 € Mindesteigenbeitrag
Der Arbeitnehmer sollte also mindestens 1.125 € (ca. 94 € monatlich) in seinen Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen von 475 € zu erhalten. Insgesamt fließen dann 1.600 € (1.125 € + 475 €) in den Vertrag.
Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
Gemäß § 10a EStG können Riester-Beiträge bis zu 2.100 € pro Jahr (inkl. Zulagen) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es wird geprüft, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die Summe der erhaltenen Zulagen. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz als zusätzlicher Steuervorteil erstattet.
Wann lohnt sich der Sonderausgabenabzug besonders?
- Bei hohem Einkommen und damit hohem Grenzsteuersatz (z. B. ab ca. 40.000 € zu versteuerndem Einkommen)
- Bei Alleinstehenden ohne Kinder, da hier keine Kinderzulagen anfallen
- Bei Steuerklasse I mit progressiver Belastung
Ein Single mit 55.000 € Brutto zahlt den Höchstbeitrag von 2.100 € abzüglich 175 € Grundzulage = 1.925 € Eigenbeitrag. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 42 % ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 882 €. Abzüglich der bereits erhaltenen Grundzulage von 175 € erhält er zusätzlich 707 € als Steuererstattung.
Riester-Produkte im Vergleich
Es gibt verschiedene zertifizierte Riester-Produkte, die jeweils unterschiedliche Anlagestrategien und Risikoprofile bieten:
Riester-Fondssparplan
Beim Fondssparplan fließen die Beiträge in Investmentfonds (häufig Aktienfonds). Diese Variante bietet langfristig die höchsten Renditechancen, unterliegt aber auch stärkeren Schwankungen. Der Anbieter muss zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren (Beitragsgarantie). Gerade für junge Sparer mit langem Anlagehorizont ist der Fondssparplan oft die rentabelste Wahl.
Riester-Banksparplan
Der Banksparplan ist ein konservatives Produkt mit variabler Verzinsung. Er bietet hohe Sicherheit und niedrige Kosten, aber geringere Renditechancen. Diese Variante wird von immer weniger Anbietern angeboten und eignet sich eher für sicherheitsorientierte Sparer oder Personen kurz vor dem Renteneintritt.
Wohn-Riester (Eigenheimrente)
Beim Wohn-Riester wird das angesparte Kapital für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet. Die Förderung entspricht der klassischen Riester-Förderung. Im Alter wird die Besteuerung über ein sogenanntes Wohnförderkonto nachgeholt, das fiktiv mit 2 % pro Jahr verzinst wird. Die Steuerschuld kann bei Renteneintritt wahlweise auf einen Schlag (mit 30 % Rabatt) oder verteilt bis zum 85. Lebensjahr beglichen werden.
Riester-Rentenversicherung
Die klassische Riester-Rentenversicherung bietet einen Garantiezins und eine lebenslange Rente. Allerdings sind die Abschluss- und Verwaltungskosten häufig höher als bei Fonds- oder Banksparplänen. Die Überschussbeteiligung variiert je nach Anbieter erheblich.
Vorteile und Nachteile der Riester-Rente
Vorteile
- Staatliche Zulagen und mögliche zusätzliche Steuerersparnis
- Beitragsgarantie: Zum Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung
- Lebenslange Rentenzahlung garantiert
- Hartz-IV-sicher: Riester-Guthaben ist bei Bezug von Bürgergeld geschützt (§ 12 Abs. 2 SGB II)
- Wohn-Riester ermöglicht die Nutzung für die eigene Immobilie
- Besonders attraktiv für Familien mit Kindern und Geringverdiener
Nachteile
- Hohe Kosten bei manchen Anbietern (Abschluss- und Verwaltungskosten)
- Beitragsgarantie kann die Rendite schmälern, da Anbieter konservativ anlegen müssen
- Nachgelagerte Besteuerung: Die Rente ist im Alter voll steuerpflichtig
- Eingeschränkte Flexibilität — Kapital ist bis zum Renteneintritt gebunden
- Komplexe Regeln und bürokratischer Aufwand beim Zulagenantrag
Nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand
Die Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag im Rentenalter unterliegen der vollen Einkommensteuer (nachgelagerte Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 EStG). Da das Einkommen im Ruhestand in der Regel geringer ist als während der Erwerbsphase, profitieren Riester-Sparer von einem niedrigeren Steuersatz.
Zu Beginn der Auszahlungsphase dürfen einmalig bis zu 30 % des Kapitals als Einmalauszahlung entnommen werden — der Rest muss als lebenslange Rente fließen.
Schädliche Verwendung — Was passiert beim vorzeitigen Ausstieg?
Wird das Riester-Guthaben vor dem Rentenalter entnommen oder der Vertrag gekündigt, liegt eine schädliche Verwendung vor. In diesem Fall müssen:
- Alle erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden
- Alle gewährten Steuervorteile zurückgezahlt werden
- Die Erträge voll versteuert werden
Ausnahmen bestehen beim Wohn-Riester (Verwendung für die eigene Immobilie) und bei bestimmten Fällen wie voller Erwerbsminderung oder Tod des Zulageberechtigten (Übertragung auf den Riester-Vertrag des Ehepartners).
Anbieterwechsel und Portabilität
Riester-Sparer haben jederzeit das Recht, den Anbieter zu wechseln. Das gesamte angesparte Kapital wird dann auf den neuen Vertrag übertragen. Der bisherige Anbieter darf dafür höchstens 150 € an Wechselgebühren verlangen. Ein Anbieterwechsel kann sinnvoll sein, wenn die Kosten des aktuellen Vertrags zu hoch sind oder die Performance nicht überzeugt.
Riester-Rente und Grundsicherung im Alter
Seit 2018 werden Riester-Renten bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter (§ 82 Abs. 4 SGB XII) teilweise nicht angerechnet. Ein Freibetrag von 100 € monatlich plus 30 % des darüber hinausgehenden Betrags bleibt anrechnungsfrei (maximal 50 % der Regelbedarfsstufe 1).
Damit lohnt sich die Riester-Rente auch für Geringverdiener, die im Alter möglicherweise auf Grundsicherung angewiesen sein könnten.
Reformdiskussionen und Ausblick
Die Riester-Rente steht seit Jahren in der politischen Diskussion. Kritikpunkte sind die hohe Komplexität, die zum Teil hohen Kosten der Anbieter und die durch die Beitragsgarantie eingeschränkte Rendite in Zeiten niedriger Zinsen.
Verschiedene Reformvorschläge wurden diskutiert:
- Absenkung oder Abschaffung der Beitragsgarantie zur Ermöglichung einer höheren Aktienquote
- Staatlicher Bürgerfonds als kostengünstige Alternative zu privaten Anbietern
- Vereinfachung des Zulagenverfahrens durch automatisierte Prozesse
- Stärkere Förderung für Geringverdiener und Ausbau der Grundzulage
Unabhängig von der politischen Diskussion bleibt die Riester-Rente für viele Arbeitnehmer — insbesondere Familien mit Kindern und Personen mit mittlerem Einkommen — ein attraktiver Baustein der Altersvorsorge.
Die staatliche Förderung macht sie zu einem der wenigen Finanzprodukte, bei denen eine „Rendite" in Form von Zulagen und Steuervorteil von Anfang an feststeht.
Praxisbeispiel: Riester-Förderung für eine Familie
Familie Müller: Frau Müller (35 J.) verdient 35.000 € brutto, Herr Müller ist mittelbar berechtigt. Zwei Kinder (geboren 2012 und 2015).
- Eigenbeitrag Frau Müller: 4 % von 35.000 € = 1.400 € abzüglich Zulagen (175 € + 300 € + 300 €) = 625 € pro Jahr (ca. 52 €/Monat)
- Eigenbeitrag Herr Müller: 60 € Sockelbeitrag pro Jahr (5 €/Monat)
- Zulagen gesamt: 175 € (Frau) + 175 € (Herr) + 300 € + 300 € = 950 € pro Jahr
- Gesamteinzahlung: 625 € + 60 € + 950 € = 1.635 € pro Jahr
- Das Finanzamt prüft zusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug (max. 2.100 €) einen weiteren Steuervorteil bringt
Bei einer Förderquote von rund 58 % (950 € Zulagen auf 685 € Eigenbeiträge) ist die Riester-Rente für Familie Müller ein besonders lohnendes Vorsorgeprodukt. Über 30 Jahre Ansparzeit kann sich allein durch die Zulagen ein zusätzliches Kapital von 28.500 € ansammeln — ohne jegliche Kapitalmarktrendite.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Riester-Grundzulage?
Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr für jeden zulagenberechtigten Erwachsenen. Voraussetzung ist, dass der Mindesteigenbeitrag (4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich Zulagen, min. 60 €) eingezahlt wird.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine Kinderzulage: 300 € für ab 2008 geborene Kinder, 185 € für vor 2008 geborene Kinder. Die Zulage wird grundsätzlich der Mutter zugeordnet.
Was ist günstiger — Zulage oder Sonderausgabenabzug?
Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob der Sonderausgabenabzug (max. 2.100 € inkl. Zulagen) zu einer höheren Steuerersparnis führt als die Zulagen allein. Bei hohem Einkommen ist der Sonderausgabenabzug oft vorteilhafter.
Verwandte Rechner
Quellen
Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12