Elterngeldrechner 2026
Berechnen Sie Ihr Basiselterngeld und ElterngeldPlus schnell und einfach. Mit Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und optionaler Brutto-zu-Netto-Umrechnung für das Jahr 2026.
Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Geburt
Weiteres Kind unter 3 oder zwei weitere Kinder unter 6
0 = Einling, 2 = Zwillinge, 3 = Drillinge usw.
Elterngeld 2026: Der umfassende Ratgeber
Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland und ermöglicht es Müttern und Vätern, nach der Geburt eines Kindes vorübergehend ganz oder teilweise auf Erwerbstätigkeit zu verzichten, ohne in finanzielle Not zu geraten. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das seit 2007 das frühere Erziehungsgeld ablöst. Jährlich beziehen über 1,8 Millionen Eltern in Deutschland Elterngeld.
Basiselterngeld: Berechnung und Höhe
Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt erzielt hat. Die Ersatzrate richtet sich nach der Höhe des vorherigen Einkommens und ist in § 2 BEEG geregelt:
| Nettoeinkommen vor Geburt | Ersatzrate | Erläuterung |
|---|---|---|
| Unter 1.000 € | 67 % bis 100 % | Für je 2 € unter 1.000 € steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte |
| 1.000 – 1.200 € | 67 % | Standardersatzrate |
| 1.200 – 1.240 € | 66 % | Rate sinkt um 0,1 Prozentpunkte je 2 € über 1.200 € |
| Über 1.240 € | 65 % | Mindest-Ersatzrate |
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten — etwa Studierende, Hausfrauen/-männer oder Empfänger von Bürgergeld.
Praxisbeispiel: Basiselterngeld berechnen
Anna verdiente vor der Geburt ihres Sohnes ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.400 Euro monatlich. Die Ersatzrate beträgt 65 %, da ihr Einkommen über 1.240 Euro liegt. Ihr Basiselterngeld: 2.400 € x 65 % = 1.560 Euro pro Monat. Über 12 Monate erhält Anna insgesamt 18.720 Euro Basiselterngeld.
ElterngeldPlus: Doppelte Bezugsdauer bei halber Höhe
Das ElterngeldPlus wurde 2015 eingeführt und richtet sich besonders an Eltern, die frühzeitig in Teilzeit zurückkehren möchten. Die wichtigsten Eckdaten:
- Beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, also zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich
- Kann für die doppelte Anzahl an Monaten bezogen werden (ein Basiselterngeld-Monat = zwei ElterngeldPlus-Monate)
- Besonders vorteilhaft bei Teilzeiteinkommen: ElterngeldPlus wird nicht sofort auf null gekürzt, sondern die Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt wird als Berechnungsgrundlage verwendet
Praxisbeispiel: ElterngeldPlus mit Teilzeit
Markus hatte vor der Geburt ein Nettoeinkommen von 2.800 Euro. Nach der Geburt arbeitet er in Teilzeit und verdient 1.400 Euro netto. Der Einkommensunterschied beträgt 1.400 Euro. Sein ElterngeldPlus: 1.400 € x 65 % = 910 €, gedeckelt auf maximal 900 Euro. Da er ElterngeldPlus wählt, kann er diese 900 Euro für bis zu 28 Monate beziehen — ein erheblicher Vorteil gegenüber dem Basiselterngeld.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilen. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche (seit September 2021 geändert von zuvor 25–30 Stunden), erhalten sie jeweils 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen, wenn sie die Arbeitszeitvoraussetzung erfüllen.
Bezugszeitraum: 12+2 Monate und mehr
Die Aufteilung des Elterngeldes folgt klaren Regeln nach § 4 BEEG:
- Ein Elternteil allein: maximal 12 Monate Basiselterngeld
- Beide Elternteile zusammen: bis zu 14 Monate Basiselterngeld (12 + 2 Partnermonate). Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil reduziert das Erwerbseinkommen für mindestens 2 Monate.
- Alleinerziehende: können allein 14 Monate beziehen, wenn sie das alleinige Sorgerecht haben oder der andere Elternteil nicht mit im Haushalt lebt
- ElterngeldPlus: bis zu 28 Monate, da jeder Basismonat in zwei Plus-Monate umgewandelt werden kann
- Mit Partnerschaftsbonus: bis zu 36 Monate (28 + 4 + 4 Monate) für beide Elternteile zusammen
Hinweis: Die Monate müssen nicht am Stück genommen werden. Basiselterngeld muss jedoch innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. ElterngeldPlus kann darüber hinaus beantragt werden.
Einkommensgrenze für Elterngeld
Seit April 2024 liegt die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen — sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Wer diese Grenze überschreitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Zuvor lag die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Ab April 2025 wird die Grenze voraussichtlich weiter auf 175.000 Euro gesenkt.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt, nicht das Bruttoeinkommen. Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen werden berücksichtigt.
Berechnungsgrundlage: Der Bemessungszeitraum
Für die Elterngeldberechnung wird das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes herangezogen (§ 2b BEEG). Dabei gelten folgende Besonderheiten:
- Mutterschutzzeiten werden ausgeklammert und der Bemessungszeitraum entsprechend nach vorne verschoben
- Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind werden ebenfalls ausgeklammert
- Monate mit schwangerschaftsbedingten Erkrankungen und entsprechendem Einkommensverlust können auf Antrag ausgeklammert werden
- Einmalzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni) werden seit 2013 nicht mehr berücksichtigt
Elterngeld bei Selbstständigen
Selbstständige haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Allerdings unterscheidet sich die Berechnungsgrundlage:
- Als Bemessungszeitraum gilt in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt (nicht die letzten 12 Monate)
- Grundlage ist der steuerliche Gewinn laut Einkommensteuerbescheid, gemindert um eine pauschale Steuer- und Sozialabgabenquote
- Im Bezugszeitraum dürfen Selbstständige maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten
- Ein Nachweis der Arbeitszeitreduzierung ist erforderlich — etwa durch eine Selbsterklärung oder Auftragsänderungen
Da der Steuerbescheid als Berechnungsgrundlage dient, erhalten Sie zunächst einen vorläufigen Elterngeldbescheid. Nach Vorlage des endgültigen Steuerbescheids kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Planen Sie diese Unsicherheit finanziell ein.
Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus
Geschwisterbonus
Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro beim Basiselterngeld bzw. 37,50 Euro beim ElterngeldPlus (§ 2a BEEG). Voraussetzung:
- Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt im Haushalt, oder
- mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren leben im Haushalt
Mehrlingsbonus
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) wird ein Zuschlag von 300 Euro pro weiterem Mehrling beim Basiselterngeld gezahlt (150 Euro beim ElterngeldPlus). Bei Zwillingen gibt es also einen Zuschlag von 300 Euro, bei Drillingen 600 Euro zusätzlich.
Elterngeld und Teilzeitarbeit
Während des Elterngeldbezugs dürfen Eltern maximal 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein (§ 1 Abs. 6 BEEG). Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Elterngeldanspruch für den betreffenden Monat vollständig. Bei Teilzeitarbeit innerhalb der Grenze wird das Elterngeld auf Basis der Einkommensdifferenz vor und nach der Geburt berechnet.
Praxisbeispiel: Elterngeld mit Teilzeit
Lisa verdiente vor der Geburt 3.000 Euro netto. Nach der Geburt arbeitet sie 20 Stunden pro Woche und verdient 1.500 Euro netto. Die Differenz beträgt 1.500 Euro. Ihr Basiselterngeld: 1.500 € x 65 % = 975 Euro. Zusammen mit ihrem Teilzeitgehalt hat Lisa monatlich 2.475 Euro zur Verfügung.
Steuerklassenwechsel vor der Geburt
Da das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens berechnet wird, kann ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel die Höhe des Elterngeldes erheblich beeinflussen. Der Elternteil, der später Elterngeld beziehen wird, sollte in die günstigere Steuerklasse III wechseln, während der Partner Steuerklasse V übernimmt.
Der Steuerklassenwechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Das Finanzamt prüft, ob die gewählte Steuerklasse im Bemessungszeitraum überwiegend galt. Seit 2020 wird die im Bemessungszeitraum vorwiegend gültige Steuerklasse zugrunde gelegt, sodass ein rechtzeitiger Wechsel entscheidend ist.
Praxisbeispiel: Steuerklassenwechsel
Sarah (Steuerklasse V, Netto 1.800 €) und Tom (Steuerklasse III, Netto 3.500 €) erwarten ein Kind. Sarah plant, 12 Monate Elterngeld zu beziehen. Wechselt Sarah rechtzeitig in Steuerklasse III, steigt ihr Nettoeinkommen auf ca. 2.500 Euro. Ihr Elterngeld erhöht sich von 1.170 € (65 % von 1.800 €) auf 1.625 Euro (65 % von 2.500 €) — eine monatliche Differenz von 455 Euro, über 12 Monate insgesamt 5.460 Euro mehr.
Elterngeld und der Progressionsvorbehalt
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Das Elterngeld wird bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt, obwohl es selbst nicht besteuert wird. Dadurch kann sich der Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen erhöhen.
In der Praxis führt dies häufig zu Steuernachzahlungen bei der Einkommensteuererklärung, insbesondere wenn ein Elternteil Elterngeld bezieht und der andere weiterhin regulär arbeitet. Betroffene Familien sollten Rücklagen bilden oder die vierteljährlichen Vorauszahlungen anpassen lassen.
Nur das Elterngeld über dem Mindestbetrag von 300 Euro unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Wer ausschließlich den Mindestbetrag erhält, muss keine Auswirkungen auf den Steuersatz befürchten.
Elterngeld beantragen: Schritt für Schritt
Der Elterngeldantrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht. Je nach Bundesland ist dies das Versorgungsamt, das Jugendamt oder eine eigene Elterngeldstelle. In vielen Bundesländern ist der Antrag auch digital über ElterngeldDigital möglich.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigte Kopie)
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Mutterschaftsgeldbezug
- Arbeitgeberbescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt (Gehaltsabrechnungen)
- Bei Selbstständigen: Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres
- Nachweis über Teilzeitarbeit (falls zutreffend)
- Erklärung zum Einkommen nach der Geburt
Elterngeld wird rückwirkend maximal für 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich nach der Geburt.
Übersicht: Elterngeld 2026 auf einen Blick
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Monatlicher Betrag | 300 – 1.800 € | 150 – 900 € |
| Ersatzrate | 65 – 67 % (bis 100 %) | 65 – 67 % (bis 100 %) |
| Bezugsdauer (ein Elternteil) | Max. 12 Monate | Max. 24 Monate |
| Bezugsdauer (beide Eltern) | Max. 14 Monate | Max. 28 Monate |
| Partnerschaftsbonus | — | + 4 Monate je Elternteil |
| Geschwisterbonus | + 10 % (min. 75 €) | + 10 % (min. 37,50 €) |
| Mehrlingszuschlag | + 300 € pro Mehrling | + 150 € pro Mehrling |
| Teilzeit erlaubt | Max. 32 h/Woche | Max. 32 h/Woche |
| Einkommensgrenze | 200.000 € zvE | 200.000 € zvE |
| Rechtsgrundlage | §§ 1–4 BEEG | § 4a BEEG |
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Auch Adoptiveltern und unter bestimmten Voraussetzungen Selbstständige können Elterngeld beziehen.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil für mindestens 2 Monate weniger Einkommen hat, gibt es 2 zusätzliche Partnermonate — insgesamt also bis zu 14 Monate. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate beanspruchen. ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate bezogen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld beträgt zwischen 300 € und 1.800 € monatlich und wird maximal 14 Monate lang gezahlt. ElterngeldPlus ist halb so hoch (150 – 900 €), kann aber doppelt so lange bezogen werden (bis 28 Monate). Es lohnt sich besonders für Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten.
Gibt es eine Einkommensgrenze für Elterngeld?
Seit September 2021 liegt die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 € und für Alleinerziehende bei 250.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Ab April 2024 wurde diese Grenze auf 200.000 € für Paare gesenkt. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Das Mindestelterngeld von 300 € erhalten auch Eltern ohne vorheriges Einkommen.
Wo und wie beantrage ich Elterngeld?
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt, die je nach Bundesland bei der Kommune, dem Kreis oder dem Versorgungsamt angesiedelt ist. Der Antrag kann oft auch online gestellt werden (z. B. über ElterngeldDigital). Benötigt werden Geburtsurkunde, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Bescheinigung der Krankenkasse und ggf. Arbeitgeberbescheinigung.
Verwandte Rechner
Quellen
Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12