Elterngeld 2026: Berechnung, Anspruch und Tipps
Redaktion DEsalary · Stand: Steuerjahr 2026
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes erhalten, um den Einkommensverlust bei Betreuung des Kindes teilweise auszugleichen. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt (Basiselterngeld) und beträgt in der Regel 65–67 % des vorherigen Nettoeinkommens — mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich. Seit 2024 gelten neue Einkommensgrenzen: Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen über 200.000 Euro haben keinen Anspruch mehr.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus
Es gibt zwei Varianten des Elterngelds, die auch kombiniert werden können:
- Basiselterngeld: 65–67 % des Nettoeinkommens, max. 1.800 €/Monat, für bis zu 12+2 Monate
- ElterngeldPlus: Halb so viel wie Basiselterngeld (max. 900 €/Monat), dafür bis zu 24+4 Monate. Ideal bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden. Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus: vier weitere Monate ElterngeldPlus für beide Eltern, wenn beide gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Ersatzrate: 65 % oder 67 %?
Die Höhe des Elterngelds hängt vom vorherigen Nettoeinkommen ab. Die sogenannte Ersatzrate beträgt:
- Bei Einkommen über 1.240 Euro netto: 65 %
- Bei Einkommen zwischen 1.000 und 1.240 Euro: 66–67 % (gleitend)
- Bei Einkommen unter 1.000 Euro: bis zu 100 % (schrittweise Erhöhung um 0,1 % je 2 Euro unter 1.000 Euro)
Geringverdiener werden damit überproportional unterstützt. Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten (z. B. Studierende, Hausfrauen/-männer).
Berechnung des Elterngeld-Nettos
Das Elterngeld basiert nicht auf dem tatsächlichen Nettoeinkommen, sondern auf einem pauschal berechneten Netto. Vom Brutto werden pauschal abgezogen:
- Einkommensteuer (nach individuellem Steuertarif)
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (falls zutreffend)
- Sozialversicherungspauschale: 21 % für gesetzlich Versicherte
Relevanter Zeitraum: die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes (bei Angestellten) bzw. das letzte abgeschlossene Kalenderjahr (bei Selbstständigen). Mutterschutzzeiten und Monate mit Schwangerschaftskomplikationen werden ausgeklammert.
Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus
Familien mit weiteren kleinen Kindern erhalten den Geschwisterbonus: 10 % mehr Elterngeld (mindestens 75 Euro/Monat bei Basiselterngeld, 37,50 Euro bei ElterngeldPlus). Voraussetzung: ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren im Haushalt. Bei Mehrlingsgeburten gibt es pro weiteres Kind 300 Euro Zuschlag monatlich.
Tipps zur Optimierung
- Steuerklassenwechsel vor der Geburt: Der betreuende Elternteil sollte rechtzeitig (mindestens 7 Monate vor Geburt) in die günstigere Steuerklasse III wechseln — das erhöht das Elterngeld-Netto
- Partnermonate nutzen: Wenn beide Eltern jeweils mindestens 2 Monate nehmen, gibt es 14 statt nur 12 Monate
- ElterngeldPlus bei Teilzeit: Wer in Teilzeit arbeitet, fährt mit ElterngeldPlus oft besser als mit Basiselterngeld
- Einmalzahlungen vermeiden: Bonuszahlungen im Bemessungszeitraum können das Durchschnittseinkommen verfälschen
ElterngeldPlus: Ausführliche Beispielrechnung
Das ElterngeldPlus wurde speziell für Eltern konzipiert, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Der entscheidende Vorteil: Auch wenn der monatliche Betrag nur halb so hoch ist wie beim Basiselterngeld, wird er doppelt so lange gezahlt — und bei Teilzeitarbeit ist der Gesamtbetrag oft sogar höher.
Vergleichsrechnung ohne Teilzeitarbeit:
| Variante | Monatsbetrag | Bezugsdauer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | 1.800 € | 1 Monat | 1.800 € |
| ElterngeldPlus | 900 € | 2 Monate | 1.800 € |
Ohne Teilzeitarbeit ist das Ergebnis identisch — ein Monat Basiselterngeld entspricht exakt zwei Monaten ElterngeldPlus. Doch sobald Teilzeit ins Spiel kommt, ändert sich die Rechnung erheblich.
Vergleichsrechnung mit Teilzeitarbeit (20 Stunden/Woche, 1.200 Euro Teilzeit-Netto):
| Variante | Elterngeld/Monat | Teilzeitlohn/Monat | Monate | Gesamteinkommen |
|---|---|---|---|---|
| Basiselterngeld + Teilzeit | 390 € (Differenzbetrag) | 1.200 € | 1 | 1.590 € |
| ElterngeldPlus + Teilzeit | 900 € (Deckelung auf halbes Basis) | 1.200 € | 2 | 4.200 € |
Der Unterschied ist frappierend: Beim Basiselterngeld mit Teilzeit wird das Teilzeiteinkommen voll angerechnet — der Elterngeldanspruch sinkt auf die Differenz zwischen Elterngeld ohne Einkommen und 65 % des Teilzeiteinkommens.
Beim ElterngeldPlus hingegen bleibt der Betrag bis zum halben Basiselterngeld bestehen, solange das Teilzeiteinkommen nicht zu hoch ist. Das lohnt sich besonders für Eltern, die schnell wieder in den Beruf zurückkehren möchten und dennoch Elterngeld beziehen wollen.
Partnerschaftsbonus: Voraussetzungen und Berechnung
Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilen. Beide Elternteile erhalten jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Die Voraussetzungen im Detail:
- Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche (Durchschnitt im Lebensmonat des Kindes)
- Die Teilzeitarbeit muss an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes stattfinden (max. 4 Monate pro Elternteil)
- Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus allein in Anspruch nehmen (gleiche Stundenvorgabe 24–32 Stunden)
Konkrete Beispielrechnung: Familie Schmidt — die Mutter hatte vor der Geburt ein Nettoeinkommen von 2.800 Euro, der Vater 3.200 Euro. Beide arbeiten während des Partnerschaftsbonus 28 Stunden/Woche.
- ElterngeldPlus der Mutter: ca. 910 Euro/Monat × 4 Monate = 3.640 Euro
- ElterngeldPlus des Vaters: ca. 1.040 Euro/Monat × 4 Monate = 4.160 Euro (gedeckelt auf max. 900 Euro, also 900 × 4 = 3.600 Euro)
- Zusätzlich: Beide erzielen Teilzeiteinkommen aus ihrer reduzierten Arbeitszeit
Insgesamt bringt der Partnerschaftsbonus der Familie bis zu 7.240 Euro zusätzliches Elterngeld — ein erheblicher finanzieller Anreiz für eine gleichberechtigte Aufteilung der Kinderbetreuung.
Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus im Detail
Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten finanzielle Zusatzleistungen, die das Elterngeld spürbar erhöhen:
Geschwisterbonus: Der Elterngeldanspruch erhöht sich um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro beim Basiselterngeld bzw. 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Voraussetzung ist, dass im Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt oder mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren. Der Geschwisterbonus wird automatisch berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechenbeispiel Geschwisterbonus: Eine Mutter mit einem Elterngeldanspruch von 1.400 Euro/Monat hat ein 2-jähriges Kind im Haushalt. Ihr Geschwisterbonus beträgt 10 % von 1.400 Euro = 140 Euro (da höher als das Minimum von 75 Euro). Sie erhält also insgesamt 1.540 Euro Elterngeld monatlich.
Mehrlingsbonus: Bei der Geburt von Mehrlingen wird für das zweite und jedes weitere Kind ein Zuschlag von 300 Euro pro Monat (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro pro Monat (ElterngeldPlus) gezahlt. Bei Drillingen beispielsweise gibt es 600 Euro Zuschlag monatlich zum regulären Elterngeld.
Der Mehrlingsbonus wird zusätzlich zum Geschwisterbonus gezahlt — die Leistungen schließen sich nicht gegenseitig aus.
Einkommensermittlung: Der Bemessungszeitraum
Die korrekte Bestimmung des Bemessungszeitraums ist entscheidend für die Höhe des Elterngelds. Grundsätzlich gilt: Maßgeblich sind die letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes. Davon gibt es jedoch wichtige Ausnahmen:
- Mutterschutzmonate: Die Monate des Mutterschutzes (in der Regel 2 Monate vor der Geburt) werden ausgeklammert und durch weiter zurückliegende Monate ersetzt
- Elterngeld-Bezugsmonate eines älteren Geschwisterkindes werden ebenfalls ausgeklammert
- Monate mit schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust (z. B. Beschäftigungsverbot, Krankheit durch Schwangerschaft) können auf Antrag ausgeklammert werden
- Selbstständige: Hier ist das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt maßgeblich (also bei Geburt in 2026 das Jahr 2025)
Lisa bekommt ihr zweites Kind im Oktober 2026. Für ihr erstes Kind hat sie von Januar bis Juni 2026 Elterngeld bezogen und war im August/September 2026 im Mutterschutz. Normalerweise wäre der Bemessungszeitraum Oktober 2025 bis September 2026.
Durch Ausklammerung der Elterngeld-Monate (6 Monate) und der Mutterschutzmonate (2 Monate) verschiebt sich der Bemessungszeitraum auf Februar 2025 bis September 2025 plus Juli 2026 — insgesamt 12 Monate mit relevantem Einkommen. Das kann vorteilhaft sein, wenn Lisa vor der Elternzeit des ersten Kindes ein höheres Einkommen hatte.
Mindestelterngeld: 300 Euro auch ohne Einkommen
Das Mindestelterngeld von 300 Euro monatlich (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro monatlich (ElterngeldPlus) steht allen Eltern zu — unabhängig davon, ob vor der Geburt ein Einkommen erzielt wurde. Besonders profitieren davon:
- Hausfrauen und Hausmänner: Wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war, erhält trotzdem 300 Euro/Monat
- Studierende: Das Mindestelterngeld wird gezahlt, ohne dass ein Studienabbruch notwendig ist
- Selbstständige ohne Gewinn: Auch wenn im Bemessungszeitraum kein positives Einkommen erzielt wurde
- Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld): Das Mindestelterngeld wird allerdings vollständig auf das Bürgergeld angerechnet — faktisch erhalten Bürgergeld-Empfänger dadurch kein zusätzliches Geld
Das Mindestelterngeld wird nicht auf andere Sozialleistungen wie BAföG angerechnet. Bei Arbeitslosengeld I wird es ebenfalls nicht angerechnet, allerdings kann der ALG-I-Bezug den Bemessungszeitraum beeinflussen. Nutzen Sie den Elterngeld-Rechner, um Ihren individuellen Anspruch auf Basis Ihres tatsächlichen Einkommens zu berechnen.
Zuverdienst-Regeln und Einkommensgrenzen 2026
Seit der Reform 2024 gelten neue Einkommensgrenzen für den Elterngeld-Anspruch. Ab April 2025 wurde die Grenze weiter abgesenkt auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Paare. Für Alleinerziehende liegt die Grenze ebenfalls bei 150.000 Euro. Wer diese Schwelle überschreitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld — weder auf Basis- noch auf ElterngeldPlus.
Auswirkung von Teilzeitarbeit auf das Elterngeld: Wer während des Elterngeldbezugs einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht (maximal 32 Stunden/Woche), muss mit einer Kürzung rechnen. Das Elterngeld berechnet sich dann als Differenz: 65 % der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem aktuellen Teilzeiteinkommen.
Das führt dazu, dass sich Teilzeitarbeit während des Basiselterngelds nur bedingt finanziell lohnt — beim ElterngeldPlus ist die Regelung hingegen vorteilhafter, da hier das ElterngeldPlus mindestens die Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen beträgt.
Nettoeinkommen vor Geburt: 3.000 Euro. Teilzeit-Netto während Elternzeit: 1.500 Euro. Basiselterngeld mit Teilzeit: 65 % × (3.000 − 1.500) = 975 Euro. ElterngeldPlus-Deckelung: 50 % von 1.950 Euro (Basiselterngeld ohne Einkommen = 65 % × 3.000) = 975 Euro.
In diesem Fall sind beide Varianten gleich — doch beim ElterngeldPlus wird der Betrag doppelt so lange gezahlt, was insgesamt mehr ergibt. Berechnen Sie Ihre individuelle Situation mit dem Elterngeld-Rechner.