Gehaltsrechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt — detailliert und transparent. Mit Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und allen Sozialversicherungsbeiträgen für das Steuerjahr 2026.

Ihr Brutto-Monatsgehalt vor Abzügen

Ledige, Geschiedene, Verwitwete (nach dem ersten Jahr)

Kirchensteuerpflichtig

Auf Lohnsteuerkarte

Für Pflegeversicherung

Durchschnitt: 2.9%

Wie funktioniert der Gehaltsrechner?

Unser Gehaltsrechner berechnet Ihr Nettogehalt in Echtzeit, sobald Sie Ihr Bruttogehalt eingeben. Die Berechnung folgt dem offiziellen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums (BMF) und berücksichtigt sämtliche Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften für 2026. Im Gegensatz zu einem einfachen Brutto-Netto-Rechner bietet der Gehaltsrechner eine umfassende Analyse Ihrer Gehaltsabrechnung mit allen relevanten Posten.

Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?

Vom Bruttogehalt werden folgende Posten in genau dieser Reihenfolge berechnet und abgezogen:

  1. Lohnsteuer -- abhängig von der Steuerklasse, dem zu versteuernden Einkommen und dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Der Tarif beginnt bei 14% (Eingangssteuersatz) und steigt progressiv bis zum Spitzensteuersatz von 42% (ab 69.879 Euro zu versteuerndes Einkommen) bzw. 45% Reichensteuer (ab 277.826 Euro).
  2. Solidaritätszuschlag -- 5,5% der Lohnsteuer, wobei seit 2021 eine Freigrenze gilt. 2026 liegt diese bei 20.350 Euro Jahreslohnsteuer (StKl I). Für etwa 90% der Steuerzahler entfällt der Soli vollständig.
  3. Kirchensteuer -- 8% der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern. Nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.
  4. Rentenversicherung -- 9,3% AN-Anteil (Gesamtbeitrag 18,6%, paritätisch geteilt), bis zur BBG von 101.400 Euro/Jahr.
  5. Arbeitslosenversicherung -- 1,3% AN-Anteil (Gesamtbeitrag 2,6%), gleiche BBG wie RV.
  6. Krankenversicherung -- 7,3% plus halber kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 1,45% AN-Anteil), bis zur BBG von 69.750 Euro/Jahr.
  7. Pflegeversicherung -- 1,8% Basis-AN-Anteil, mit Zuschlag von 0,6% für Kinderlose ab 23 und Abschlag von 0,25% je Kind unter 25 ab dem zweiten Kind.

Jahresgehalt vs. Monatsgehalt -- die richtige Bezugsgröße

In Deutschland wird das Gehalt in der Regel als Monatsbrutto angegeben. Im Arbeitsvertrag und in Stellenanzeigen finden Sie jedoch häufig auch das Jahresbrutto. Die Umrechnung ist einfach: Jahresbrutto geteilt durch 12 ergibt das monatliche Bruttogehalt -- vorausgesetzt, es gibt keine Sonderzahlungen.

Vorsicht bei Stellenanzeigen: Wenn ein Jahresgehalt von 60.000 Euro genannt wird, kann das 12 mal 5.000 Euro bedeuten -- oder auch 13 mal ca. 4.615 Euro (mit 13. Gehalt). Fragen Sie daher immer nach, ob das Jahresgehalt inklusive oder exklusive Sonderzahlungen zu verstehen ist.

13. Gehalt, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Viele Arbeitnehmer in Deutschland erhalten neben den 12 regulären Monatsgehältern zusätzliche Zahlungen:

  • 13. Monatsgehalt: Ein volles zusätzliches Monatsgehalt, meist im November oder Dezember ausgezahlt. Steuerlich als sonstiger Bezug behandelt (§ 39b Abs. 3 EStG).
  • Weihnachtsgeld: Kann ein volles 13. Gehalt oder ein anteiliger Betrag sein. In vielen Tarifverträgen geregelt (z. B. IG Metall: 55% eines Monatsgehalts).
  • Urlaubsgeld: Zusätzliches Geld zum Urlaub, oft zwischen 300 und 500 Euro oder einem prozentualen Anteil des Monatsgehalts. Häufiger in tarifgebundenen Unternehmen.
⚠️ Achtung

Sonderzahlungen werden als sonstige Bezüge nach einer besonderen Methode besteuert. Der Arbeitgeber berechnet die Jahressteuer mit und ohne den sonstigen Bezug -- die Differenz ist die Steuer auf die Sonderzahlung. Dadurch kann die Steuerbelastung auf Weihnachtsgeld höher ausfallen als auf das reguläre Monatsgehalt. Sozialversicherungsbeiträge fallen voll an, solange die anteilige Jahres-BBG nicht überschritten ist.

Bruttogehaltsbestandteile verstehen

Das Bruttogehalt setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die auf Ihrer Gehaltsabrechnung einzeln ausgewiesen werden können:

Gehaltsbestandteil Steuer- und SV-Behandlung
GrundgehaltVoll steuer- und SV-pflichtig
ÜberstundenzuschlägeSteuer- und SV-pflichtig (Ausnahme: Nacht-/Sonn-/Feiertagszuschläge nach § 3b EStG)
Vermögenswirksame Leistungen (VWL)Teil des Brutto, voll steuer- und SV-pflichtig
Sachbezüge (z. B. Firmenwagen)Geldwerter Vorteil, steuer- und SV-pflichtig nach der 1%-Regelung oder Fahrtenbuch
Zuschläge Nacht/Sonn/FeiertagBis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG), aber SV-pflichtig ab 25 Euro/Stunde Grundlohn
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)Bis 302 Euro/Monat (4% BBG RV) steuer- und SV-frei (§ 3 Nr. 63 EStG)

Firmenwagen und geldwerter Vorteil

Ein Firmenwagen ist einer der häufigsten Sachbezüge in Deutschland. Steuerlich wird der geldwerte Vorteil auf zwei Arten berechnet:

  • 1%-Regelung: Monatlich wird 1% des Bruttolistenpreises (bei Erstzulassung) als geldwerter Vorteil zum Brutto addiert. Für Elektrofahrzeuge gelten reduzierte Sätze (0,25% bis 0,5% je nach Listenpreis). Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte: zusätzlich 0,03% des Listenpreises pro Kilometer einfache Entfernung.
  • Fahrtenbuch: Die tatsächlichen Kosten für private Nutzung werden ermittelt. Aufwändiger, aber bei geringer Privatnutzung günstiger.

Bei einem Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro erhöht sich Ihr Brutto nach der 1%-Regelung um 400 Euro monatlich. Bei 20 km Entfernung zum Arbeitsplatz kommen weitere 240 Euro hinzu (0,03% x 40.000 x 20). Insgesamt steigen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, aber Sie sparen die Kosten eines privaten Fahrzeugs.

VWL und betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Vermögenswirksame Leistungen

Viele Arbeitgeber zahlen VWL in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dieses Geld fließt direkt in einen Sparvertrag (Bausparvertrag, Fondssparplan oder Banksparplan). Der VWL-Betrag wird zum Bruttogehalt addiert und ist voll steuer- und SV-pflichtig. Zusätzlich gibt es die Arbeitnehmersparzulage vom Staat: 20% auf maximal 400 Euro/Jahr für Fondssparpläne (bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro / 80.000 Euro bei Ehepaaren).

Betriebliche Altersvorsorge

Die bAV bietet einen steuerlichen Vorteil: Beiträge bis zu 302 Euro monatlich (2026, 4% der BBG RV) sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Wenn Sie 200 Euro Ihres Bruttos in die bAV umwandeln (Entgeltumwandlung), sinkt Ihr steuerpflichtiges Brutto um 200 Euro. Dadurch zahlen Sie weniger Lohnsteuer und weniger Sozialversicherungsbeiträge. Die Nettobelastung beträgt bei mittleren Einkommen nur etwa 100-120 Euro für eine Einzahlung von 200 Euro.

Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgelts zu leisten, soweit er selbst SV-Beiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Gehaltsabrechnung lesen und verstehen

Die monatliche Gehaltsabrechnung (Lohnabrechnung, Entgeltabrechnung) ist für viele Arbeitnehmer ein Buch mit sieben Siegeln. Folgende Bestandteile müssen nach § 108 GewO auf jeder Abrechnung stehen:

  1. Kopfbereich: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Steuer-ID, SV-Nummer, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession
  2. Bruttobezüge: Grundgehalt, Zulagen, Zuschläge, Sachbezüge, VWL, einmalige Bezüge
  3. Gesetzliche Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, RV, AV, KV, PV
  4. Nettobezüge: Brutto minus Abzüge, ggf. plus steuerfreie Zuschüsse (z. B. Jobticket)
  5. Auszahlungsbetrag: Netto minus eigene VWL-Sparrate, bAV-Eigenbeitrag, Pfändungen etc.

Häufige Fehler auf der Lohnabrechnung

Fehler auf der Gehaltsabrechnung sind häufiger als viele denken. Prüfen Sie regelmäßig:

  • Steuerklasse: Stimmt die Steuerklasse nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes?
  • Kinderfreibeträge: Wurden neue Kinder beim Finanzamt gemeldet und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen?
  • Kirchensteuermerkmal: Wurde ein Kirchenaustritt korrekt berücksichtigt?
  • KV-Zusatzbeitrag: Hat sich der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse geändert? Der Arbeitgeber muss dies umsetzen.
  • Überstunden und Zulagen: Wurden alle geleisteten Stunden und tariflichen Zuschläge korrekt abgerechnet?
  • Freibeträge: Wurde ein beim Finanzamt beantragter Freibetrag (z. B. für Fahrtkosten) berücksichtigt?

Wenn Sie einen Fehler entdecken, wenden Sie sich umgehend an Ihre Personalabteilung. Korrekturen können rückwirkend vorgenommen werden, wobei Lohnsteuer innerhalb des laufenden Jahres und Sozialversicherung innerhalb von drei Monaten korrigierbar ist (§ 41c EStG, § 26 SGB IV).

Gehaltsvergleich Deutschland: Was verdient man wo?

Das Durchschnittsgehalt in Deutschland lag 2025 bei etwa 4.300 Euro brutto monatlich (Vollzeit). Die Unterschiede nach Branche, Region und Geschlecht sind jedoch erheblich:

Branche Durchschnittl. Monatsbrutto (Vollzeit)
Finanz- und Versicherungsdienstleistungenca. 5.800 Euro
IT und Informationsdienstleistungenca. 5.600 Euro
Verarbeitendes Gewerbe (Industrie)ca. 4.500 Euro
Öffentliche Verwaltungca. 4.200 Euro
Gesundheits- und Sozialwesenca. 3.800 Euro
Einzelhandelca. 3.200 Euro
Gastgewerbeca. 2.500 Euro

Gender Pay Gap

Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt in Deutschland bei etwa 18% -- Frauen verdienen im Durchschnitt 18% weniger als Männer. Bereinigt um Faktoren wie Branche, Arbeitszeit, Qualifikation und Position sinkt die Lücke auf etwa 6%. Das Entgelttransparenzgesetz gibt Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht, den Median-Verdienst des anderen Geschlechts in vergleichbarer Position zu erfragen (§ 10 EntgTranspG).

Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber

Zum Jahresende kann der Arbeitgeber einen internen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen (§ 42b EStG). Dabei wird geprüft, ob im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde -- etwa weil das Gehalt unterjährig gestiegen ist oder ein Freibetrag erst ab einem bestimmten Monat galt. Eine eventuelle Überzahlung wird mit der Dezember-Abrechnung erstattet. Dieser Ausgleich ersetzt jedoch nicht die persönliche Einkommensteuererklärung.

Beliebte Gehaltsberechnungen

Sehen Sie sich häufig nachgefragte Brutto-Netto-Berechnungen an: 2.000 Euro brutto netto, 2.500 Euro brutto netto, 3.000 Euro brutto netto. Für Stundenlohn-Umrechnungen nutzen Sie unseren Stundenlohnrechner, für die Rückrechnung vom Wunschnetto den Netto-Brutto-Rechner.

Häufige Fragen

Was bleibt von meinem Gehalt netto übrig?

Das hängt von Ihrem Bruttogehalt, Ihrer Steuerklasse und persönlichen Verhältnissen ab. Als Faustregel: Bei einem durchschnittlichen Gehalt in Steuerklasse I bleiben nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben etwa 60–65% des Brutto übrig. Bei höherem Einkommen sinkt dieser Anteil durch die Steuerprogression, bei niedrigerem Einkommen steigt er.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt?

Das Bruttogehalt ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto landet — nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung).

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf mein Nettogehalt aus?

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Steuerklasse III bringt das höchste monatliche Netto (Splitting), Steuerklasse V das niedrigste. Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug — über die Jahreseinkommenssteuererklärung erfolgt ein Ausgleich.

Wie berechnet sich das Gehalt bei einem Minijob?

Bis zur Minijob-Grenze von 603 € monatlich (2026) zahlen Sie als Arbeitnehmer in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer (bei pauschaler Versteuerung durch den Arbeitgeber). Das Bruttogehalt entspricht dann dem Nettogehalt.

Was ist der KV-Zusatzbeitrag?

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt und kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6% hinzu. 2026 liegt der Durchschnitt bei 2,9%. Der Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Werden Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt?

Dieser Gehaltsrechner berechnet das reguläre Monatsgehalt. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden separat besteuert und unterliegen besonderen Regeln. Für eine vollständige Jahresbetrachtung empfehlen wir, das monatliche Ergebnis als Richtwert zu nehmen.

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Quellen

Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12