Einkommensteuer in Deutschland: So funktioniert sie

Redaktion DEsalary · Stand: Steuerjahr 2026

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer in Deutschland und betrifft nahezu jeden Arbeitnehmer, Selbstständigen und Rentner. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen erhoben — also auf die Summe aller Einkünfte abzüglich bestimmter Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben. Im Steuerjahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Ehepaare bei Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

Der progressive Steuertarif: 5 Tarifzonen

Deutschland verwendet einen progressiven Steuertarif. Das bedeutet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz — aber nur für den jeweils darüber liegenden Anteil. Es gibt fünf Tarifzonen:

Zone Zu versteuerndes Einkommen (Alleinstehende) Steuersatz
10 – 12.096 €0 % (Grundfreibetrag)
212.097 – 17.443 €14 % – ca. 24 % (progressiv)
317.444 – 68.480 €ca. 24 % – 42 % (progressiv)
468.481 – 277.825 €42 % (Spitzensteuersatz)
5ab 277.826 €45 % (Reichensteuer)

Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz

Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, dass bei einem Gehalt von 70.000 Euro das gesamte Einkommen mit 42 % versteuert wird. Das ist falsch. Der Grenzsteuersatz von 42 % gilt nur für jeden Euro oberhalb von 68.480 Euro. Die Euros darunter werden mit niedrigeren Sätzen besteuert. Dadurch liegt der Durchschnittssteuersatz deutlich niedriger als der Grenzsteuersatz.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro beträgt der Durchschnittssteuersatz beispielsweise rund 26 %, obwohl der Grenzsteuersatz bereits bei ca. 39 % liegt. Bei 30.000 Euro sind es nur etwa 17 % Durchschnittssteuersatz.

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommen

Die folgende Tabelle zeigt die ungefähre Einkommensteuer für verschiedene Bruttoeinkommen (Alleinstehende, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer):

Bruttojahresgehalt ca. Einkommensteuer Durchschnittssteuersatz
25.000 €ca. 2.360 €ca. 9,4 %
40.000 €ca. 7.300 €ca. 18,3 %
55.000 €ca. 12.700 €ca. 23,1 %
75.000 €ca. 20.200 €ca. 26,9 %
100.000 €ca. 30.700 €ca. 30,7 %

Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich nicht direkt aus dem Bruttogehalt. Zunächst werden verschiedene Abzüge berücksichtigt:

  • Werbungskosten: Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro oder tatsächliche Kosten
  • Sonderausgaben: z. B. Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden
  • Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten
  • Freibeträge: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag (sofern günstiger als Kindergeld)

Die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber monatlich abführt, ist dabei lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Erst mit der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast ermittelt — und die Differenz erstattet oder nachgezahlt.

Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting

Verheiratete Paare können die Zusammenveranlagung wählen. Dabei werden beide Einkommen addiert und halbiert, dann wird die Steuer auf die Hälfte berechnet und verdoppelt. Durch den progressiven Tarif ergibt sich ein Vorteil, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind. Dieser Effekt wird als Ehegattensplitting bezeichnet und kann mehrere tausend Euro Ersparnis bringen.