Steuerklassen 1–6: Welche ist die richtige für Sie?

Redaktion DEsalary · Stand: Steuerjahr 2026

Wofür gibt es Steuerklassen?

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich von Ihrem Bruttogehalt einbehält. Sie beeinflusst also Ihr monatliches Nettogehalt, nicht aber Ihre endgültige Steuerlast — die wird erst mit der Steuererklärung festgestellt. Die Steuerklasse wirkt sich außerdem auf die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld aus, da diese auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.

Übersicht aller Steuerklassen

Klasse Für wen? Freibeträge (Besonderheiten)
ILedige, Geschiedene, VerwitweteGrundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag
IIAlleinerziehendeWie Klasse I, zusätzlich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €)
IIIVerheiratete (Besserverdienende/r)Doppelter Grundfreibetrag
IVVerheiratete (beide ähnliches Einkommen)Wie Klasse I
VVerheiratete (Geringerverdienende/r, Partner hat III)Kein Grundfreibetrag
VIZweit- und NebenjobKeine Freibeträge

Steuerklasse I — der Standard

Steuerklasse I ist die Standardklasse für alle Alleinstehenden. Hier wird der Grundfreibetrag von 12.096 Euro berücksichtigt, ebenso der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland fallen in diese Klasse.

Steuerklasse II — für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Voraussetzung: Sie müssen mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, für das Sie Kindergeld erhalten, und es darf keine weitere volljährige Person im Haushalt leben.

Steuerklassen III und V — die klassische Ehekombination

Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Besserverdienende wählt Klasse III (doppelter Grundfreibetrag, weniger Lohnsteuer) und der Geringerverdienende Klasse V (kein Grundfreibetrag, mehr Lohnsteuer). Im Ergebnis hat das Paar monatlich mehr Netto — muss aber häufig Steuern nachzahlen, da die Vorauszahlung zu niedrig war. Eine Steuererklärung ist in dieser Kombination Pflicht.

Steuerklasse IV — mit oder ohne Faktor

Wenn beide Partner ähnlich viel verdienen, ist die Kombination IV/IV sinnvoll. Seit einigen Jahren gibt es außerdem das Faktorverfahren (IV mit Faktor): Hier berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor, der das Ehegattensplitting bereits monatlich berücksichtigt. So vermeiden Paare sowohl hohe Nachzahlungen als auch unverhältnismäßig hohe Vorauszahlungen.

Steuerklasse VI — der teure Nebenjob

Wer einen zweiten oder weiteren Job hat, erhält für diesen automatisch Steuerklasse VI. Hier gibt es keine Freibeträge, sodass bereits ab dem ersten Euro Lohnsteuer fällig wird. Die tatsächliche Steuerlast wird dann über die Steuererklärung korrigiert, bei der alle Einkünfte zusammengerechnet werden.

Welche Kombination ist optimal?

Als Faustregel gilt: Verdient ein Partner mindestens 60 % des gemeinsamen Einkommens, lohnt sich die Kombination III/V. Bei annähernd gleichen Gehältern ist IV/IV (ggf. mit Faktor) vorteilhafter. Bedenken Sie: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die tatsächliche Jahressteuer ist bei Zusammenveranlagung immer gleich — unabhängig von der gewählten Kombination.