Stundenlohnrechner 2026
Rechnen Sie Ihren Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt um — oder umgekehrt. Inklusive Brutto-Netto-Berechnung und Netto-Stundenlohn für das Steuerjahr 2026.
Ihr Brutto-Stundenlohn
Wöchentliche Arbeitszeit
Inkl. Urlaub: 52
Ledige, Geschiedene, Verwitwete (nach dem ersten Jahr)
Gehaltsumrechnung
Brutto-Stundenlohn
0,00 €
Netto-Stundenlohn
0,00 €
Brutto/Monat
0,00 €
Brutto/Jahr
0,00 €
Berechnung: 0,00 €/h × 40 h/Woche × 52 Wochen ÷ 12 Monate
Arbeitszeitübersicht
So rechnen Sie Stundenlohn und Gehalt um
Die Umrechnung zwischen Stundenlohn und Monatsgehalt ist eine der häufigsten Rechenaufgaben im Berufsalltag. Ob Sie einen Stundenlohn in ein Monatsgehalt umrechnen möchten oder umgekehrt -- die Grundformel ist immer dieselbe:
Monatsgehalt = Stundenlohn x Wochenstunden x 52 / 12 Der Faktor 52/12 = 4,333 (gerundet 4,33) ergibt sich aus den 52 Kalenderwochen eines Jahres geteilt durch 12 Monate. Dieser Faktor ist wichtig, weil ein Monat nicht exakt vier Wochen hat, sondern im Durchschnitt 4,33 Wochen. Wer fälschlicherweise mit 4 Wochen rechnet, erhält ein zu niedriges Monatsgehalt.
Umgekehrt gilt: Stundenlohn = Monatsgehalt / (Wochenstunden x 4,333). Oder über das Jahresgehalt: Stundenlohn = Jahresgehalt / (Wochenstunden x 52).
Warum wird mit 52 Wochen gerechnet?
In Deutschland erhalten Arbeitnehmer auch während des Urlaubs und an Feiertagen ihr Gehalt. Daher wird bei der Stundenlohnberechnung mit allen 52 Wochen des Jahres gerechnet -- nicht nur mit den tatsächlich gearbeiteten Wochen. Wenn Sie die Produktivstunden berechnen möchten (z. B. als Freiberufler für Ihre Kalkulation), ziehen Sie Urlaubswochen und Feiertage ab: Bei 30 Tagen Urlaub und 10 Feiertagen ergeben sich etwa 44 effektive Arbeitswochen.
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt und gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Die Mindestlohnkommission empfiehlt regelmäßig Anpassungen, die von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt werden.
Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich aus dem Mindestlohn ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.409 Euro (13,90 x 40 x 52 / 12). Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung bleiben in Steuerklasse I ungefähr 1.720 Euro netto. Ausnahmen vom Mindestlohn gelten für:
- Auszubildende (§ 22 Abs. 3 MiLoG) -- für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG
- Pflichtpraktikanten und Praktikanten unter drei Monaten (§ 22 Abs. 1 MiLoG)
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung (§ 22 Abs. 4 MiLoG)
- Ehrenamtliche Tätigkeiten und freiwillige Dienste
Überstundenregelung und Vergütung
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag. Ob und wie Überstunden vergütet werden, regelt der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Typische Regelungen sind:
- Vergütung zum normalen Stundenlohn: Die häufigste Variante -- Überstunden werden 1:1 bezahlt
- Zuschlag: Branchenüblich sind 25% bis 50% Zuschlag, in manchen Tarifverträgen auch mehr
- Freizeitausgleich: Überstunden werden durch Freizeit abgegolten, oft mit einem Zeitfaktor (z. B. 1:1,25)
- Pauschalabgeltung: Bei Führungskräften und höheren Gehältern oft im Vertrag enthalten ("Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"). Diese Klausel ist nur wirksam, wenn eine Obergrenze definiert ist.
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei: Nachtarbeit (20:00 bis 6:00) bis 25% des Grundlohns, Sonntagsarbeit bis 50%, Feiertagsarbeit bis 125%, Weihnachten (24.12. ab 14:00, 25./26.12.) und 1. Mai bis 150%. Diese Steuerfreiheit gilt allerdings nur bis zu einem Grundlohn von 50 Euro pro Stunde.
Stundenlohn in verschiedenen Branchen (Deutschland 2026)
Die Stundenlöhne in Deutschland variieren je nach Branche, Qualifikation und Region erheblich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über durchschnittliche Brutto-Stundenlöhne (Vollzeit):
| Branche | Durchschn. Stundenlohn (brutto) | Spanne |
|---|---|---|
| IT und Softwareentwicklung | ca. 35 Euro | 22 - 55 Euro |
| Ingenieurwesen / Maschinenbau | ca. 32 Euro | 22 - 48 Euro |
| Finanz- und Versicherungswesen | ca. 33 Euro | 18 - 55 Euro |
| Gesundheitswesen (Pflege) | ca. 22 Euro | 16 - 30 Euro |
| Öffentlicher Dienst (TVöD) | ca. 24 Euro | 15 - 38 Euro |
| Handwerk (Elektriker, Klempner) | ca. 20 Euro | 14 - 30 Euro |
| Einzelhandel | ca. 17 Euro | 13,90 - 24 Euro |
| Gastronomie und Hotellerie | ca. 15 Euro | 13,90 - 20 Euro |
| Reinigung und Gebäudedienste | ca. 14,50 Euro | 13,90 - 18 Euro |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Werte gerundet.
Teilzeit vs. Vollzeit: Der Stundenlohn im Vergleich
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte (§ 4 TzBfG): Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, der Stundenlohn muss bei gleicher Tätigkeit identisch sein. In der Praxis zeigen sich jedoch Unterschiede:
- Pro-rata-Prinzip: Teilzeitkräfte erhalten anteilig weniger Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) -- der Stundenlohn inkl. Sonderzahlungen kann daher leicht abweichen.
- Karriereeffekte: Studien zeigen, dass Teilzeitkräfte seltener befördert werden, was langfristig den Stundenlohn beeinflusst.
- Steuer-Effekt: Bei Teilzeit ist das Gesamteinkommen niedriger, wodurch ein geringerer Durchschnittssteuersatz greift. Der Netto-Stundenlohn kann daher bei Teilzeit höher sein als bei Vollzeit (gleicher Brutto-Stundenlohn).
Typische Teilzeitmodelle in Deutschland sind 20, 25 oder 30 Wochenstunden. Bei 20 Stunden und einem Stundenlohn von 25 Euro ergibt sich ein Monatsgehalt von ca. 2.167 Euro brutto.
Stundenlohn für Freiberufler und Selbstständige
Für Freiberufler und Selbstständige hat der Stundenlohn eine ganz andere Bedeutung als für Angestellte. Während Angestellte bezahlten Urlaub, Krankengeldzuschuss und AG-Anteile zur Sozialversicherung erhalten, müssen Selbstständige all dies selbst finanzieren. Deshalb muss der Stundensatz für Freiberufler deutlich höher liegen als der vergleichbare Angestellten-Stundenlohn.
Ein Angestellter mit 25 Euro Brutto-Stundenlohn kostet den Arbeitgeber ca. 30 Euro pro Stunde (inkl. AG-Anteil SV). Der Freiberufler muss zusätzlich Urlaub, Krankheitstage, Akquisezeit, Weiterbildung und Betriebskosten einrechnen. Ein realistischer Stundensatz liegt daher beim 2- bis 2,5-fachen des vergleichbaren Brutto-Stundenlohns -- also 50 bis 62 Euro.
Die Berechnung im Detail:
- Gewünschtes Jahreseinkommen (z. B. 60.000 Euro netto, entspricht ca. 80.000 Euro vor Steuern und Versicherungen)
- Produktive Arbeitstage: 365 minus 104 Wochenendtage minus 30 Urlaub minus 10 Feiertage minus 10 Krankheitstage minus 20 Akquise/Verwaltung = ca. 191 Tage
- Produktive Stunden: 191 x 8 = 1.528 Stunden
- Stundensatz: 80.000 / 1.528 = ca. 52 Euro/Stunde
Arbeitszeitmodelle in Deutschland
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Rahmenbedingungen fest. Die wichtigsten Modelle und ihre Auswirkung auf den Stundenlohn:
- 40-Stunden-Woche: Das Standardmodell in vielen Branchen. In tarifgebundenen Betrieben oft 35 bis 38,5 Stunden (z. B. IG Metall: 35 Stunden).
- Vertrauensarbeitszeit: Keine feste Stundenerfassung, sondern Ergebnisorientierung. Der Stundenlohn ist schwerer zu berechnen, da die tatsächliche Arbeitszeit variiert.
- Gleitzeit: Flexible Arbeitszeiten mit Kernarbeitszeit. Der Stundenlohn bleibt gleich, aber Zeitkonten ermöglichen Flexibilität.
- Schichtarbeit: Oft mit Zuschlägen verbunden (Nacht, Wochenende), die den effektiven Stundenlohn erhöhen.
- 4-Tage-Woche: Ein zunehmend beliebtes Modell, bei dem die Wochenstunden auf 4 Tage verteilt werden (z. B. 4 x 10 Stunden) oder reduziert werden (4 x 8 = 32 Stunden bei gleichen oder reduzierten Bezügen).
Stundenlohn brutto vs. netto -- der tatsächliche Verdienst
Der Brutto-Stundenlohn aus dem Arbeitsvertrag ist nicht das, was auf Ihrem Konto ankommt. Unser Rechner zeigt Ihnen deshalb auch den Netto-Stundenlohn -- also das, was Sie pro gearbeiteter Stunde nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich verdienen.
| Brutto-Stundenlohn | Monatsbrutto (40h) | Monatsnetto (ca., StKl I) | Netto-Stundenlohn (ca.) |
|---|---|---|---|
| 13,90 Euro (Mindestlohn) | 2.409 Euro | 1.720 Euro | 9,93 Euro |
| 18,00 Euro | 3.120 Euro | 2.120 Euro | 12,24 Euro |
| 25,00 Euro | 4.333 Euro | 2.780 Euro | 16,04 Euro |
| 35,00 Euro | 6.067 Euro | 3.650 Euro | 21,06 Euro |
| 50,00 Euro | 8.667 Euro | 4.900 Euro | 28,27 Euro |
Werte gerundet, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, Durchschnitts-Zusatzbeitrag KV. Exakte Berechnung mit dem Rechner oben.
Werkstudenten: Besondere Regeln beim Stundenlohn
Für Werkstudenten gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die den Stundenlohn attraktiver machen: Wer nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (in der Vorlesungszeit), ist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Es fallen nur Beiträge zur Rentenversicherung an (9,3% AN-Anteil). Dadurch ist der Netto-Stundenlohn bei Werkstudenten deutlich höher als bei regulär Beschäftigten.
Bei einem Stundenlohn von 16 Euro und 20 Wochenstunden verdient ein Werkstudent ca. 1.387 Euro brutto. Nach Abzug der Rentenversicherung (ca. 129 Euro) und einer geringen Lohnsteuer bleiben etwa 1.230 Euro netto -- das entspricht einem effektiven Netto-Stundenlohn von ca. 14,20 Euro. Ein vergleichbarer Angestellter hätte bei gleichem Stundenlohn einen Netto-Stundenlohn von nur etwa 11,50 Euro.
Praktisches Rechenbeispiel: Vom Jahresgehalt zum Stundenlohn
Ausgangslage: Sandra hat ein Jahresgehalt von 52.000 Euro brutto bei einer 38,5-Stunden-Woche.
- Monatsgehalt: 52.000 / 12 = 4.333 Euro brutto
- Jahresarbeitsstunden: 38,5 x 52 = 2.002 Stunden
- Brutto-Stundenlohn: 52.000 / 2.002 = 25,97 Euro
- Monatliches Netto (StKl I, kein KiSt): ca. 2.790 Euro
- Netto-Stundenlohn: 2.790 x 12 / 2.002 = 16,71 Euro
Sandras Netto-Stundenlohn beträgt also nur 64% ihres Brutto-Stundenlohns. Die restlichen 36% gehen an Lohnsteuer und Sozialversicherung. Dieses Verhältnis kennen zu lernen ist besonders wichtig, wenn Sie zwischen verschiedenen Jobangeboten vergleichen oder über einen Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit nachdenken.
Häufige Fragen
Wie berechne ich den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Teilen Sie Ihr Jahresgehalt (Monatsgehalt × 12) durch die Jahresarbeitsstunden (Wochenstunden × 52). Bei 40 Stunden pro Woche und einem Monatsgehalt von 4.000 € brutto ergibt sich: 48.000 € ÷ 2.080 Stunden = 23,08 €/Stunde brutto.
Warum wird mit 52 Wochen gerechnet und nicht mit den tatsächlichen Arbeitswochen?
Das Monatsgehalt wird auch während Urlaub und Feiertagen gezahlt. Daher rechnet man mit allen 52 Wochen des Jahres, um den korrekten durchschnittlichen Stundenlohn zu ermitteln. Wenn Sie nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berechnen möchten (z.B. für Freelancer), reduzieren Sie die Wochen pro Jahr entsprechend.
Was ist ein guter Stundenlohn in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn in Deutschland liegt bei etwa 25 € (Vollzeit). Je nach Branche, Qualifikation und Region gibt es große Unterschiede — von unter 15 € im Niedriglohnbereich bis über 50 € für Fachkräfte und Führungspositionen.
Wie berechne ich den Netto-Stundenlohn?
Berechnen Sie zunächst Ihr Netto-Monatsgehalt mit dem integrierten Brutto-Netto-Rechner. Teilen Sie dieses durch Ihre monatlichen Arbeitsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Bei 40 h/Woche sind das ca. 173,3 Stunden pro Monat.
Stundenlohn bei Teilzeit — wie rechne ich um?
Der Stundenlohn ändert sich bei Teilzeit in der Regel nicht — nur die Wochenstundenzahl sinkt. Passen Sie einfach die „Stunden pro Woche" an (z.B. 20 für Halbzeit) und Sie sehen das resultierende Monatsgehalt. Beachten Sie, dass sich bei niedrigerem Gehalt die Steuer- und SV-Sätze ändern können.
Verwandte Rechner
Quellen
Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12