Die Brutto-Netto-Rechnung folgt in Deutschland einer festen Reihenfolge, und wer sie kennt, versteht seine Lohnabrechnung Zeile für Zeile. Zuerst wird das Bruttoentgelt um die steuerfreien Bestandteile bereinigt, dann wird die Lohnsteuer nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und eingetragenen Freibeträgen berechnet, darauf folgen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, und schließlich werden die Sozialversicherungsbeiträge auf das beitragspflichtige Entgelt erhoben, jeweils halbiert zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenzen. Zwei Punkte sorgen regelmäßig für Verwirrung. Die Steuerklasse verändert nur den monatlichen Abzug, nicht die Jahressteuer: diese wird mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt, weshalb ein zu hoher Abzug erstattet wird. Und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hängen von Zusatzbeitrag und Kinderzahl ab, sind also nicht für alle gleich. Das Ergebnis ist eine Berechnung nach den geltenden Werten, keine verbindliche Abrechnung.

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Brutto Netto Tabelle 2026

Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Diese Tabelle zeigt die Nettogehälter für Bruttogehälter von 100 € bis 3.000 € pro Monat, jeweils in den wichtigsten Steuerklassen. Alle Werte gelten für 2026, Bundesland NRW, ohne Kirchensteuer. Klicken Sie auf einen Betrag für die vollständige Aufschlüsselung aller Abzüge.

Möchten Sie Ihr genaues Nettogehalt mit Ihrer Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuer berechnen?

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Brutto Netto StKl 1 Netto StKl 3 Netto StKl 5 Netto-Quote Details
150,00 € 150,00 € 150,00 € 148,25 € 100.0% Alle Details →
500,00 € 500,00 € 500,00 € 450,59 € 100.0% Alle Details →
800,00 € 736,59 € 736,59 € 633,51 € 92.1% Alle Details →
1.000,00 € 874,67 € 874,67 € 732,92 € 87.5% Alle Details →
1.200,00 € 1.012,73 € 1.012,73 € 831,23 € 84.4% Alle Details →
1.500,00 € 1.209,92 € 1.219,83 € 971,08 € 80.7% Alle Details →
1.650,00 € 1.292,30 € 1.323,38 € 1.040,88 € 78.3% Alle Details →
1.700,00 € 1.319,31 € 1.357,89 € 1.064,48 € 77.6% Alle Details →
2.000,00 € 1.473,92 € 1.565,00 € 1.204,42 € 73.7% Alle Details →
2.200,00 € 1.591,17 € 1.721,50 € 1.314,84 € 72.3% Alle Details →
2.500,00 € 1.765,09 € 1.956,25 € 1.478,34 € 70.6% Alle Details →
2.550,00 € 1.793,79 € 1.995,37 € 1.505,37 € 70.3% Alle Details →
2.600,00 € 1.822,50 € 2.034,50 € 1.532,34 € 70.1% Alle Details →
2.750,00 € 1.908,13 € 2.145,38 € 1.612,80 € 69.4% Alle Details →
2.800,00 € 1.936,50 € 2.178,67 € 1.639,50 € 69.2% Alle Details →
2.900,00 € 1.993,17 € 2.244,59 € 1.692,67 € 68.7% Alle Details →
3.000,00 € 2.049,50 € 2.309,67 € 1.745,59 € 68.3% Alle Details →

So lesen Sie die Brutto Netto Tabelle

Die Tabelle zeigt für jedes Bruttogehalt das verbleibende Nettogehalt nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Die Berechnung basiert auf folgenden Annahmen:

  • Bundesland: Nordrhein-Westfalen
  • Keine Kirchensteuer
  • Keine Kinderfreibeträge
  • Alter: 30 Jahre
  • Gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %)

Für eine individuelle Berechnung mit Ihren persönlichen Daten nutzen Sie unseren Brutto Netto Rechner.

Steuerklassen in der Tabelle

Die Tabelle zeigt drei Steuerklassen als Referenz:

  • Steuerklasse 1 – Standard für Ledige, Geschiedene und Verwitwete
  • Steuerklasse 3 – Für verheiratete Alleinverdiener (höchstes Netto)
  • Steuerklasse 5 – Gegenklasse zu 3 (niedrigstes Netto)

Die Steuerklassen 2 (Alleinerziehende), 4 (Verheiratete mit ähnlichem Einkommen) und 6 (Zweitjob) finden Sie in den Detailseiten. Nutzen Sie auch unseren Steuerklassen-Vergleich, um alle 6 Steuerklassen direkt zu vergleichen.

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Stand: Steuerjahr 2026

Häufige Fragen

Warum weicht das Ergebnis von meiner Lohnabrechnung ab?

Weil die Berechnung mit den allgemeinen Tarifwerten arbeitet und individuelle Merkmale nicht kennt: eingetragene Freibeträge, den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, Kinderfreibeträge bei der Kirchensteuer, Sachbezüge oder betriebliche Altersversorgung. Kleinere Abweichungen von wenigen Euro sind normal; größere deuten meist auf einen dieser Punkte hin.

Welche Steuerklasse liegt den Beträgen zugrunde?

Sofern nicht anders angegeben, Steuerklasse I, also die Klasse für Ledige ohne Kinder. Sie dient als Vergleichsmaßstab, weil sie am häufigsten vorkommt und keine Übertragung von Freibeträgen zwischen Partnern voraussetzt. Der Rechner erlaubt es, jede andere Klasse zu wählen und die Ergebnisse nebeneinander zu stellen.

Sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld enthalten?

Nein, die Beträge beziehen sich auf das laufende Monatsentgelt. Einmalzahlungen werden nach der Jahrestabelle abgerechnet, wodurch der Abzug im Auszahlungsmonat höher ausfällt als beim laufenden Lohn. Über das Jahr gleicht sich der Unterschied aus, sichtbar spätestens mit dem Steuerbescheid, der die Jahressteuer endgültig festsetzt.

Welche Abzüge sind im Ergebnis enthalten?

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich des Zusatzbeitrags. Nicht enthalten sind freiwillige Abzüge wie eine Entgeltumwandlung, Gewerkschaftsbeiträge oder die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens. Ebenso wenig berücksichtigt sind individuelle Freibeträge, die das Finanzamt in die Lohnsteuerabzugsmerkmale eingetragen hat.

Wie wirkt sich ein Kind auf das Nettogehalt aus?

Auf die Lohnsteuer nicht unmittelbar, weil der Kinderfreibetrag dort durch das Kindergeld ersetzt wird. Spürbar wird der Unterschied bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die auf eine um den Freibetrag geminderte Lohnsteuer berechnet werden, sowie beim Zuschlag zur Pflegeversicherung, der für Eltern entfällt.

Gilt die Berechnung auch für Beamte und Selbstständige?

Nein. Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und sind meist privat krankenversichert mit Beihilfe. Selbstständige führen ihre Steuern über Vorauszahlungen und die Jahreserklärung ab. Beide Gruppen brauchen daher eine andere Berechnungsgrundlage als den hier verwendeten Lohnsteuerabzug für abhängig Beschäftigte.

Quellen