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Alle wichtigen Änderungen bei Steuern, Gehalt und Sozialversicherung in Deutschland 2026 – auf einen Blick.

Zuletzt aktualisiert: 2026-05-12

Alle Rechner auf Stand Mai 2026 aktualisiert

Sämtliche Rechner wurden mit den aktuellen Werten für Mai 2026 aktualisiert, einschließlich der finalen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen und der angepassten Beitragsbemessungsgrenzen.

Steuerliche Änderungen 2026 im Überblick

Zum 1. Januar 2026 traten zahlreiche Änderungen in Kraft: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 €, der Kinderfreibetrag auf 6.612 € pro Kind. Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs wurden an die Inflation angepasst (kalte Progression). Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 68.481 €, die Reichensteuer von 45 % ab 277.826 €.

Sozialversicherung 2026: Neue Beitragssätze und Grenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt 2026 auf 66.150 € (West) bzw. 64.350 € (Ost). In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie bei 62.100 €. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 2,5 %. Die Pflegeversicherung steigt auf 3,4 % (kinderlose Versicherte: 4,0 %).

Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026

Das Kindergeld beträgt 2026 255 € pro Monat und Kind. Der Kinderfreibetrag wurde auf 6.612 € angehoben. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger sind (Günstigerprüfung).

Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 12,82 € pro Stunde. Die Minijob-Grenze bleibt dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und liegt bei 556 € monatlich. Der Übergangsbereich (Midijob) reicht von 556,01 € bis 2.000 €.

Bürgergeld 2026: Regelsätze unverändert

Die Bürgergeld-Regelsätze bleiben 2026 unverändert: 563 € für Alleinstehende, 506 € für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Für Kinder gelten je nach Alter Sätze zwischen 357 € und 471 €. Hinzu kommen Kosten der Unterkunft und Heizung.

Soli-Freigrenze und Kirchensteuer 2026

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag bleibt 2026 bei 18.130 € Einkommensteuer (36.260 € bei Zusammenveranlagung). Etwa 90 % der Steuerzahler sind damit vom Soli befreit. Die Kirchensteuer bleibt unverändert bei 8 % (Bayern/BW) bzw. 9 % (übrige Länder).

Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale 2026

Die Homeoffice-Pauschale bleibt bei 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr / 210 Tage). Die Entfernungspauschale beträgt weiterhin 0,30 € pro km für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer.