Diese Übersicht führt alle Rechner dieses Sites an einer Stelle zusammen, geordnet nach dem Anlass und nicht nach dem Fachgebiet: Gehalt und Lohnabrechnung, Steuern und Steuerklassen, Lohnersatzleistungen von Arbeitslosen- bis Elterngeld, Immobilien und deren Nebenkosten, Kapitalanlage, Altersvorsorge und die Rechner für Selbständige. Jeder Rechner nennt die Regel, auf der er beruht, das Jahr der verwendeten Werte und die Grenzen seiner Aussage, weil eine Zahl ohne diese drei Angaben nicht überprüfbar ist. Alle Berechnungen laufen im Browser: es werden keine Eingaben an einen Server gesendet und keine Ergebnisse gespeichert, weshalb sich Werte nach dem Schließen der Seite nicht wiederherstellen lassen. Keine dieser Seiten ersetzt eine Steuerberatung, und bei Lohnersatzleistungen ist der Bescheid der zuständigen Stelle maßgeblich, nicht die Schätzung. Die verwendeten Werte werden zum Jahreswechsel angepasst, und jede Seite nennt das Jahr, auf das sich ihre Rechnung bezieht.

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Über 40 kostenlose Online-Rechner für Gehalt, Steuern, Sozialversicherung und persönliche Finanzen in Deutschland – aktualisiert für 2026.

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Nach welchen Regeln hier gerechnet wird

Alle Rechner dieses Sites arbeiten mit den amtlichen Werten des laufenden Jahres, und sie nennen jeweils die Vorschrift, aus der sie ihre Formel nehmen. Bei der Lohn- und Einkommensteuer ist das § 32a EStG, der den Tarif als Formel und nicht als Stufentabelle festlegt; daraus folgt die wichtigste Eigenschaft der deutschen Einkommensteuer, nämlich dass der Grenzsteuersatz immer nur für den zuletzt verdienten Euro gilt. Bei den Sozialabgaben sind es die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen der vier Zweige, die jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt werden und erklären, weshalb die Abgabenquote bei höheren Einkommen sinkt. Bei den Lohnersatzleistungen sind es die jeweiligen Sozialgesetzbücher, die für Arbeitslosen-, Kranken- und Kurzarbeitergeld unterschiedliche Bemessungsgrundlagen vorsehen: einmal ein pauschaliertes Netto, einmal das Regelentgelt, einmal die Nettoentgeltdifferenz.

Was diese Rechner nicht leisten

Jede Berechnung ist eine Schätzung nach den angegebenen Regeln und kein Bescheid. Drei Gründe führen regelmäßig zu Abweichungen von der Lohnabrechnung oder vom Steuerbescheid. Erstens betriebliche Besonderheiten: Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Entgeltumwandlung und Zuschüsse verändern das beitragspflichtige Entgelt, ohne im Bruttobetrag sichtbar zu sein. Zweitens individuelle Freibeträge, die auf Antrag beim Finanzamt eingetragen werden und den monatlichen Abzug senken. Drittens die Krankenkasse selbst, deren Zusatzbeitrag von Kasse zu Kasse abweicht und unmittelbar auf das Netto wirkt. Für Lohnersatzleistungen ist ausschließlich der Bescheid der zuständigen Stelle maßgeblich.

Datenschutz und Aktualität

Die Rechner laufen vollständig im Browser: es werden keine Eingaben an einen Server gesendet und keine Ergebnisse gespeichert, weshalb Werte nach dem Schließen der Seite nicht wiederhergestellt werden können. Die verwendeten Beträge werden zum Jahreswechsel angepasst, und jede Seite nennt das Jahr, auf das sich ihre Rechnung bezieht. Ändert sich ein Wert im Laufe des Jahres, etwa ein Beitragssatz oder die an den Mindestlohn gekoppelte Geringfügigkeitsgrenze, wird die Änderung unter Aktuelles mit dem Datum ihres Inkrafttretens vermerkt.

Quellen

Häufige Fragen

Welcher Rechner ist der richtige für meine Frage?

Für die monatliche Abrechnung nehmen Sie den Brutto-Netto-Rechner, für die Jahresbetrachtung den Einkommensteuerrechner. Wer eine Erhöhung verhandelt, prüft mit dem Gehaltserhöhungsrechner, was netto ankommt. Steht eine Einmalzahlung an, rechnet der Sonderzahlungsrechner die Jahrestabelle nach. Alle Rechner nutzen dieselben Tarifwerte, sodass die Ergebnisse untereinander vergleichbar bleiben.

Woher stammen die verwendeten Steuer- und Beitragssätze?

Aus dem Einkommensteuergesetz, den jährlichen Programmablaufplänen des Bundesfinanzministeriums für den Lohnsteuerabzug und den Beitragssätzen der Sozialversicherungsträger. Sie werden nach der Verkündung der jeweiligen Jahreswerte übernommen, in der Regel im Dezember für das Folgejahr. Jede Rechnerseite nennt ihr Steuerjahr und die zugrunde liegenden Quellen.

Ersetzt ein Rechner die Lohnabrechnung oder den Steuerbescheid?

Nein. Die Ergebnisse sind Schätzungen auf Basis der eingegebenen Angaben und der allgemeinen Tarifwerte. Nicht abgebildet sind individuelle Freibeträge, Sachbezüge, betriebliche Besonderheiten und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, sofern Sie ihn nicht selbst eintragen. Verbindlich sind allein die Abrechnung Ihres Arbeitgebers und der Bescheid des Finanzamts.

Kann ich die Ergebnisse mehrerer Rechner miteinander vergleichen?

Ja, alle Rechner greifen auf dieselben Tarifwerte und Beitragssätze zu, sodass die Zahlen untereinander stimmig bleiben. Unterschiede entstehen nur dort, wo ein Rechner bewusst eine andere Bezugsgröße wählt, etwa Monats- statt Jahreswerte. Jede Seite nennt ihr Steuerjahr, sodass eine Verwechslung zweier Jahrgänge ausgeschlossen ist.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig im Browser, es werden keine Gehaltsdaten an einen Server übertragen oder gespeichert. Sie können die Seite deshalb ohne Konto und ohne Anmeldung nutzen. Näheres dazu steht in der Datenschutzerklärung, die auch die eingesetzte Reichweitenmessung beschreibt.

Funktionieren die Rechner auch für frühere Jahre?

Die Rechner arbeiten mit den Werten des jeweils angegebenen Steuerjahres. Für zurückliegende Jahre weichen Grundfreibetrag, Tarifverlauf und Beitragssätze ab, sodass die Ergebnisse dann nicht mehr passen. Für eine rückwirkende Steuererklärung sind die Werte des betreffenden Jahres maßgeblich, nicht die aktuellen.