Glossar

Alle wichtigen Fachbegriffe zu Steuern, Gehalt, Sozialversicherung und Lohnabrechnung in Deutschland – verständlich erklärt und mit Links zu passenden Rechnern.

A

Abfindung

Einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Abfindung wird nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) ermäßigt besteuert, um die Steuerprogression abzumildern. Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an.

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Arbeitnehmeranteil

Der Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, den der Arbeitnehmer zahlt. In Deutschland teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ungefähr hälftig.

B

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2026 liegt sie bei 5.512,50 € monatlich (66.150 € jährlich) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) und bei 5.175 € monatlich (62.100 € jährlich) für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Bruttolohn

Das Gesamtgehalt vor Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Bruttolohn ist die Basis für alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Berechnungen.

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Bürgergeld

Seit 2023 Nachfolger von Hartz IV (ALG II). Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 563 € monatlich. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Heizung.

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E

Ehegattensplitting

Steuerliches Verfahren für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und dann verdoppelt. Vorteilhaft bei ungleichen Einkommen.

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Einkommensteuer

Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Der progressive Steuertarif 2026 beginnt bei 14 % (Eingangssteuersatz) und steigt auf bis zu 45 % (Reichensteuer ab 277.826 €). Dazwischen liegt der Spitzensteuersatz von 42 % ab 68.481 €.

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Elterngeld

Einkommensersatzleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Basiselterngeld beträgt 65-67 % des Nettoeinkommens (min. 300 €, max. 1.800 € pro Monat) und wird für bis zu 14 Monate gezahlt.

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F

Freibetrag

Betrag, der vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird und steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.096 € für Ledige (24.192 € für Verheiratete bei Zusammenveranlagung). Der Kinderfreibetrag liegt bei 6.612 € pro Kind.

G

Gewerbesteuer

Kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag von Unternehmen. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt (z. B. 490 % in München, 410 % in Berlin). Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

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Grunderwerbsteuer

Steuer beim Kauf einer Immobilie, festgelegt durch die Bundesländer. Die Sätze variieren zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen).

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K

Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)

Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Dazu kommen Soli (5,5 % der KESt) und ggf. Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung).

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Kindergeld

Staatliche Familienleistung für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr (bis 25 bei Ausbildung/Studium). 2026 beträgt das Kindergeld 255 € pro Monat und Kind. Es wird als Steuervergütung gezahlt.

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Kinderfreibetrag

Steuerlicher Freibetrag als Alternative zum Kindergeld. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Freibetrag (2026: 6.612 € pro Kind) oder das Kindergeld vorteilhafter ist.

Kirchensteuer

Steuer für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. In Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Einkommensteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Durch Kirchenaustritt entfällt die Steuer.

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Krankengeld

Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Wird nach 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt und beträgt 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts (bis zu 78 Wochen).

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Kurzarbeitergeld

Leistung der Arbeitsagentur bei vorübergehendem Arbeitsausfall. Der Arbeitnehmer erhält 60 % (67 % mit Kind) des ausgefallenen Nettolohns. Dient der Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen.

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L

Lohnnebenkosten

Zusätzliche Kosten des Arbeitgebers neben dem Bruttogehalt: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen (U1, U2, U3) und Berufsgenossenschaftsbeiträge. Insgesamt ca. 20-22 % des Bruttogehalts.

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Lohnsteuer

Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitslohn einbehalten wird. Die Höhe richtet sich nach Steuerklasse, Freibeträgen und ggf. Kirchensteuerpflicht. Sie wird monatlich vom Arbeitgeber abgeführt.

M

Midijob (Übergangsbereich)

Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst zwischen 556,01 € und 2.000 € (2026). Im Übergangsbereich steigen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gleitend von ca. 0 % auf den vollen Satz an.

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Minijob (geringfügige Beschäftigung)

Beschäftigung mit max. 556 € monatlichem Verdienst (2026, gekoppelt an den Mindestlohn). Der Arbeitnehmer zahlt keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge (außer optionale RV-Pflicht). Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge.

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N

Nettolohn

Der Betrag, der nach Abzug aller Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, AV) vom Bruttolohn übrig bleibt und auf dem Konto ankommt.

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P

Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

Steuerlich absetzbare Fahrtkosten für den Arbeitsweg: 0,30 € pro Kilometer einfache Entfernung für die ersten 20 km, danach 0,38 € pro km. Gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Maximal 4.500 € pro Jahr (ohne eigenen PKW).

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Progressionsvorbehalt

Steuerliches Prinzip bei Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, ALG I): Die Leistung selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Dies führt zu einer höheren Steuerlast bei der Einkommensteuererklärung.

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R

Riester-Rente

Staatlich geförderte private Altersvorsorge. Förderung durch Zulagen (175 € Grundzulage + 185-300 € pro Kind) und/oder Sonderausgabenabzug (max. 2.100 € pro Jahr). Der Eigenbeitrag beträgt 4 % des Bruttoeinkommens.

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S

Solidaritätszuschlag (Soli)

Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer. Seit 2021 entfällt der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler dank einer Freigrenze (2026: 18.130 € Einkommensteuer für Ledige). Gutverdiener zahlen weiterhin den vollen Soli.

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Sozialversicherung

System der fünf gesetzlichen Versicherungszweige: Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (3,4 %), Rentenversicherung (18,6 %), Arbeitslosenversicherung (2,6 %). Die Beiträge werden paritätisch geteilt.

Steuerklasse

Einteilung zur Berechnung der monatlichen Lohnsteuer. Klasse I: Ledige. Klasse II: Alleinerziehende. Klasse III/V: Ehepaare (ungleiche Einkommen). Klasse IV: Ehepaare (ähnliche Einkommen). Klasse VI: Zweitjob.

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U

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Verbrauchsteuer auf Waren und Dienstleistungen. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % (z. B. Lebensmittel, Bücher, ÖPNV). Unternehmen führen die Steuer an das Finanzamt ab, tragen sie aber wirtschaftlich nicht selbst.

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W

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2026 erhalten deutlich mehr Haushalte Anspruch. Die Höhe hängt von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Mietenstufe der Gemeinde ab.

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Z

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Der progressive Steuertarif wird auf das zvE angewendet.