Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers in Sachwerten statt in Geld, etwa Tankkarten, Gutscheine, Zuschüsse zum Jobticket oder Mahlzeiten, und sie sind bis zu einer monatlichen Freigrenze steuer- und beitragsfrei. Die Freigrenze ist keine Freibetragsgrenze: wird sie um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, weshalb die Überwachung des Monatswerts wichtiger ist als die Auswahl des Sachbezugs. Der Rechner ermittelt den steuerfreien Vorteil und vergleicht ihn mit einer Gehaltserhöhung gleicher Höhe. Zwei Punkte entscheiden über die Zulässigkeit. Gutscheine müssen die Kriterien für Sachleistungen erfüllen, insbesondere dürfen sie nicht in Bargeld getauscht werden können. Und neben der allgemeinen Freigrenze bestehen eigene Regeln für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen, für Betriebsveranstaltungen und für Gesundheitsförderung, die jeweils eigenen Grenzen unterliegen und nicht in dieselbe Rechnung fallen. Der Vergleich mit einer Gehaltserhöhung fällt für den Sachbezug fast immer günstiger aus, weil dort weder Steuer noch Sozialbeiträge anfallen.

Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers in Sachwerten statt in Geld, etwa Tankkarten, Gutscheine, Zuschüsse zum Jobticket oder Mahlzeiten, und sie sind bis zu einer monatlichen Freigrenze steuer- und beitragsfrei. Die Freigrenze ist keine Freibetragsgrenze: wird sie um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, weshalb die Überwachung des Monatswerts wichtiger ist als die Auswahl des Sachbezugs. Der Rechner ermittelt den steuerfreien Vorteil und vergleicht ihn mit einer Gehaltserhöhung gleicher Höhe. Zwei Punkte entscheiden über die Zulässigkeit. Gutscheine müssen die Kriterien für Sachleistungen erfüllen, insbesondere dürfen sie nicht in Bargeld getauscht werden können. Und neben der allgemeinen Freigrenze bestehen eigene Regeln für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen, für Betriebsveranstaltungen und für Gesundheitsförderung, die jeweils eigenen Grenzen unterliegen und nicht in dieselbe Rechnung fallen. Der Vergleich mit einer Gehaltserhöhung fällt für den Sachbezug fast immer günstiger aus, weil dort weder Steuer noch Sozialbeiträge anfallen.

Aktualisiert am

Sachbezug-Rechner 2026

Berechnen Sie den geldwerten Vorteil: Firmenwagen (1%-Regel, E-Auto), Verpflegung, Unterkunft und weitere Sachbezüge.

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Was sind Sachbezüge und geldwerter Vorteil?

Sachbezüge sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Geld, sondern in Form von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Vorteilen gewährt werden. Nach § 8 Abs. 1 EStG gehören sie zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und werden als sogenannter geldwerter Vorteil erfasst. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem ortsüblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 EStG), also dem Preis, den ein fremder Dritter für die gleiche Leistung zahlen müsste, abzüglich üblicher Preisnachlässe.

Typische Beispiele für Sachbezüge sind: Firmenwagen zur privaten Nutzung, kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten in der Betriebskantine, Dienstwohnungen, Jobtickets, Personalrabatte, Gutscheine und Geschenke. Jeder dieser Sachbezüge hat eigene Bewertungsregeln, Freibeträge oder Freigrenzen, die der Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen muss.

Firmenwagen: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Der Firmenwagen ist der häufigste und wertmäßig bedeutendste Sachbezug in Deutschland. Für die Versteuerung der privaten Nutzung stehen zwei Methoden zur Verfügung:

Die 1%-Regelung (pauschale Methode)

Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer hinzu.

📋 Beispiel

Ein Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro und 25 km einfacher Pendelstrecke ergibt: 1 % von 45.000 Euro = 450 Euro (Privatnutzung) + 0,03 % von 45.000 Euro x 25 km = 337,50 Euro (Pendelstrecke). Der geldwerte Vorteil beträgt also 787,50 Euro monatlich.

Fahrtenbuch (individuelle Methode)

Beim Fahrtenbuch werden die tatsächlichen Kfz-Kosten (Abschreibung, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung, Reparaturen) ermittelt und im Verhältnis der privat gefahrenen Kilometer zu den Gesamtkilometern aufgeteilt. Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden (BFH-Urteil VI R 33/10). Es lohnt sich vor allem bei niedrigem Privatanteil (unter 30 %) oder bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis.

Vergleichstabelle: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Kriterium1%-RegelungFahrtenbuch
AufwandGering – keine laufende DokumentationHoch – tägliche Aufzeichnungen erforderlich
BerechnungsbasisBruttolistenpreis (pauschal)Tatsächliche Kosten und gefahrene Kilometer
Vorteil beiHohem Privatanteil, günstigem ListenpreisNiedrigem Privatanteil, teurem Fahrzeug
Wechsel möglich?Nur zum JahreswechselNur zum Jahreswechsel
PrüfungsrisikoGeringHoch – strenge Anforderungen an Form

E-Auto und Plug-in-Hybrid: Sonderregelungen 2026

Der Gesetzgeber fördert die Elektromobilität durch erheblich reduzierte Bemessungsgrundlagen bei der Firmenwagenbesteuerung. Seit dem Jahressteuergesetz 2019 (zuletzt geändert durch das Wachstumschancengesetz) gelten folgende Sätze:

  • Reine Elektrofahrzeuge bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis: Nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil – das entspricht einer Reduktion um 75 % gegenüber dem Verbrenner.
  • Reine Elektrofahrzeuge über 100.000 Euro: 0,5 % des Listenpreises – eine Reduktion um 50 %.
  • Plug-in-Hybride: 0,5 % des Listenpreises, sofern das Fahrzeug eine Mindestreichweite von 80 km rein elektrisch vorweisen kann oder maximal 50 g CO2/km ausstößt.
📋 Beispiel

Ein Elektro-Firmenwagen mit Listenpreis 50.000 Euro und 25 km Pendelstrecke: 0,25 % von 50.000 Euro = 125 Euro + 0,03 % von 12.500 Euro (= ein Viertel des Listenpreises) x 25 km = 93,75 Euro. Geldwerter Vorteil: 218,75 Euro monatlich – deutlich weniger als beim Verbrenner.

Sachbezugswerte 2026: Verpflegung und Unterkunft

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Sie dienen als Bewertungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten oder eine Unterkunft stellt. Für das Jahr 2026 gelten folgende Werte:

SachbezugTageswertMonatswert
Frühstück2,17 Euro65,10 Euro
Mittagessen4,13 Euro123,90 Euro
Abendessen4,13 Euro123,90 Euro
Volle Verpflegung10,43 Euro312,90 Euro
Freie Unterkunft–278,00 Euro
Freie Wohnung–Ortsübliche Miete
💡 Tipp

Zahlt der Arbeitnehmer einen Eigenanteil (z. B. in der Kantine), mindert dieser den Sachbezugswert. Liegt der Eigenanteil über dem Sachbezugswert, entsteht kein geldwerter Vorteil.

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt die monatliche Freigrenze für Sachbezüge 50 Euro (vorher 44 Euro). Sachbezüge, die diese Grenze nicht überschreiten, bleiben vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.

Typische Anwendungen der 50-Euro-Freigrenze sind:

  • Tankgutscheine oder Warengutscheine bis 50 Euro monatlich
  • Sachgeschenke (z. B. Blumen, Wein) an Mitarbeiter
  • Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios, die der Arbeitgeber übernimmt
  • Prepaid-Kreditkarten mit Sachbezugseigenschaft (z. B. Givve, Edenred) – seit 2022 gelten verschärfte Anforderungen an die Zweckbindung
⚠️ Achtung

Geldleistungen sind keine Sachbezüge. Ein Zuschuss zum Tanken ist steuerpflichtig, ein Tankgutschein bis 50 Euro hingegen nicht.

Personalrabatte nach § 8 Abs. 3 EStG

Erhalten Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, die ihr Arbeitgeber herstellt, vertreibt oder erbringt, zu vergünstigten Preisen, gilt ein besonderer Bewertungsmaßstab. Der Sachbezug wird mit dem Endpreis abzüglich eines 4 %-igen Bewertungsabschlags angesetzt. Auf diesen Wert wird ein jährlicher Rabattfreibetrag von 1.080 Euro gewährt.

📋 Beispiel

Eine Mitarbeiterin eines Möbelhauses kauft eine Küche im Wert von 5.000 Euro für 3.000 Euro. Der Bewertungsabschlag beträgt 4 % von 5.000 Euro = 200 Euro. Somit liegt der anzusetzende Wert bei 4.800 Euro. Ihr Vorteil: 4.800 Euro - 3.000 Euro = 1.800 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 1.080 Euro verbleibt ein geldwerter Vorteil von 720 Euro.

Jobticket und Fahrtkostenzuschüsse

Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und Arbeit sind seit 2019 nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Diese steuerfreien Zuschüsse werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet. Alternativ kann der Arbeitgeber das Jobticket mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG) – dann entfällt die Anrechnung auf die Pendlerpauschale.

Das sogenannte Deutschlandticket als Jobticket erfreut sich großer Beliebtheit: Der Arbeitgeber muss mindestens 25 % des Ticketpreises bezuschussen, um den Preisvorteil für Beschäftigte zu ermöglichen.

Erholungsbeihilfe – steueroptimierter Urlaubszuschuss

Die Erholungsbeihilfe nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG ermöglicht es dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zur Erholung zu gewähren, der mit 25 % pauschal versteuert wird. Die Höchstbeträge betragen:

  • 156 Euro für den Arbeitnehmer
  • 104 Euro für den Ehegatten/Lebenspartner
  • 52 Euro je Kind

Eine Familie mit zwei Kindern kann somit bis zu 364 Euro jährlich als Erholungsbeihilfe erhalten. Voraussetzung: Der Zuschuss muss in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erholungsurlaub stehen (typischerweise drei Monate vor oder nach dem Urlaub).

Betriebliche Gesundheitsförderung: 600 Euro steuerfrei

Nach § 3 Nr. 34 EStG kann der Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen – also zertifizierte Präventionskurse, Stressbewältigung, Rückentraining, Ernährungsberatung oder Suchtprävention. Nicht begünstigt sind hingegen reine Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios.

Aufmerksamkeiten bis 60 Euro

Sachzuwendungen aus einem besonderen persönlichen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Jubiläum) bleiben bis zu 60 Euro inklusive Umsatzsteuer steuer- und sozialversicherungsfrei (R 19.6 LStR). Diese Aufmerksamkeiten werden nicht auf die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze angerechnet, da es sich um eine eigenständige Regelung handelt. Pro persönlichem Anlass kann die 60-Euro-Grenze separat genutzt werden.

💡 Tipp

Es ist also möglich, einem Mitarbeiter im selben Monat einen 50-Euro-Gutschein (Sachbezugsfreigrenze) und ein 60-Euro-Geburtstagsgeschenk steuerfrei zu gewähren.

Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Für Sachzuwendungen, die über die genannten Freigrenzen hinausgehen, bietet § 37b EStG dem Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Pauschalierung muss für alle Zuwendungen an Arbeitnehmer oder für alle Zuwendungen an Geschäftsfreunde einheitlich gewählt werden. Pro Empfänger und Jahr dürfen die Zuwendungen 10.000 Euro nicht überschreiten.

Die Pauschalbesteuerung ist besonders attraktiv bei Incentive-Reisen, hochwertigen Geschenken oder Veranstaltungseinladungen, bei denen eine individuelle Besteuerung beim Empfänger unpraktikabel wäre.

Praxisbeispiel: Optimale Sachbezugs-Kombination

Frau Weber (Steuerklasse I, 3.500 Euro Bruttogehalt) erhält von ihrem Arbeitgeber folgende Sachbezüge:

  1. Sachbezug Gutschein: 50 Euro/Monat Einkaufsgutschein – steuerfrei (50-Euro-Freigrenze)
  2. Jobticket: Deutschlandticket im Wert von 58 Euro/Monat – steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG
  3. Gesundheitsförderung: 500 Euro/Jahr Rückenkurs – steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG
  4. Erholungsbeihilfe: 156 Euro/Jahr – pauschal mit 25 % versteuert
  5. Geburtstagsgeschenk: 60 Euro im April – steuerfrei als Aufmerksamkeit

Die Gesamtleistungen betragen 1.874 Euro jährlich, von denen der weit überwiegende Teil steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Für den Arbeitgeber sind alle Sachbezüge als Betriebsausgabe absetzbar. Gegenüber einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe spart Frau Weber etwa 40-50 % an Steuern und Sozialabgaben – ein erheblicher Vorteil für beide Seiten.

Sachbezüge bei der Gehaltsumwandlung: Grenzen beachten

Viele steuerfreie Sachbezüge setzen voraus, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung nach § 8 Abs. 4 EStG). Eine reine Gehaltsumwandlung (also die Reduzierung des Bargehalts zugunsten eines Sachbezugs) führt in der Regel dazu, dass die Steuerbefreiung entfällt. Ausnahme: Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze gilt auch bei Gehaltsumwandlung, da sie keine Zusätzlichkeitsvoraussetzung enthält.

Vor der Einführung neuer Sachbezüge sollte daher immer geprüft werden, ob die Zusätzlichkeitsvoraussetzung erfüllt ist. Im Zweifel empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Steuerberater oder eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt.

Häufige Fragen

Zählt die 1%-Regelung beim Firmenwagen als Sachbezug?

Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil versteuert. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kommen 0,03% pro Entfernungskilometer hinzu. Alternativ lässt sich ein Fahrtenbuch führen, das sich bei geringer privater Nutzung meist deutlich günstiger auswirkt als die Pauschalmethode.

Welche Vergünstigung gilt für E-Autos?

Für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € wird nur 0,25% des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei Plug-in-Hybriden und E-Autos über 70.000 € gilt der Satz von 0,5%. Maßgeblich ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis oder eine Leasingrate.

Wie hoch sind die Sachbezugswerte für Verpflegung?

Die amtlichen Sachbezugswerte 2026 für Verpflegung betragen: Frühstück 2,17 €, Mittagessen 4,13 €, Abendessen 4,13 € – insgesamt 10,43 € pro Tag bzw. 313 € pro Monat bei voller Verpflegung. Diese Werte gelten bundeseinheitlich und werden jährlich angepasst; sie gelten auch dann, wenn die Mahlzeit tatsächlich teurer war.

Wie funktioniert die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze?

Sachleistungen bis 50 Euro im Monat bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, etwa ein Tankgutschein oder eine Guthabenkarte. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: schon ein Euro darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig. Barauszahlungen sind ausgeschlossen, es muss eine Sachleistung sein.

Ist das Deutschlandticket als Jobticket steuerfrei?

Ja, Zuschüsse des Arbeitgebers zum öffentlichen Nahverkehr sind vollständig steuer- und beitragsfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Sie werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, die Sie in der Steuererklärung geltend machen können, sodass der Abzug dort entsprechend kleiner ausfällt.

Wie wird ein Dienstrad versteuert?

Bei Überlassung zusätzlich zum Arbeitslohn ist die private Nutzung vollständig steuerfrei. Erfolgt sie per Gehaltsumwandlung, wird monatlich ein Viertel Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Beide Varianten sind deutlich günstiger als ein privat gekauftes Rad aus versteuertem Einkommen, und die Überlassung umfasst in der Regel auch Wartung und Versicherung.

Verwandte Rechner

Quellen

Verfasst von Radif Partners

Herausgeber von Rechnern und Praxisleitfäden · Experte für persönliche Finanzen und Steuern

Stand: Steuerjahr 2026, zuletzt aktualisiert 2026-05-12